Teuerster Teppich der Welt: Augsburger Auktionator wird verklagt
Ein Augsburger Auktionator wird verklagt, weil er einen Perser für 20000 Euro verkaufte. In London erzielte das Stück später sieben Millionen
Er ist der mit Abstand teuerste Teppich der Welt: Ein „Vasenteppich“, gefertigt im 17. Jahrhundert in der Provinz Kerman im heutigen Iran. Im vorigen Jahr wurde das Stück für umgerechnet rund sieben Millionen Euro in London versteigert. Dieser wertvolle Teppich ist für das Augsburger Auktionshaus Rehm ein Problem. Denn der Vasenteppich ging ein halbes Jahr vor der Londoner Auktion bei einer Versteigerung in Augsburg für „nur“ 20000 Euro weg. Die ursprüngliche Besitzerin des Stücks ist wütend – und hat das Auktionshaus Rehm deshalb auf Schadensersatz verklagt.
Der spektakuläre Kunstrechtsfall liegt nun bei einer Zivilkammer des Augsburger Landgerichts. Gestern trafen sich die Konfliktparteien zum ersten Mal im Gerichtssaal. Ein Urteil fiel nicht. Richter Andreas Dumberger sagte, die Entscheidung sei noch „völlig offen“. Die Klägerin fordert vom Auktionshaus rund 350000 Euro Schadensersatz. Das sei, sagt ihr Anwalt Hannes Hartung, angesichts der Dimensionen des Falls noch eine „sehr niedrige Summe“. Georg Rehm, der Chef des Auktionshauses, sieht das anders. Er habe nichts falsch gemacht, ist er nach wie vor überzeugt. Über seinen Rechtsanwalt hat er deshalb die Abweisung der Klage beantragt.
Der Zivilprozess wird sich vor allem um eine Frage drehen: Hat Georg Rehm seine Pflichten verletzt, hätte er den Teppich genauer prüfen und als sehr wertvolles Stück erkennen müssen?
Sieben Millionen fordert die Frau allerdings nicht von Rehm. Aus gutem Grund: Mit diesem Ergebnis hatten auch Experten nicht gerechnet, es war das Ergebnis einer internationalen Bieterschlacht. Zuvor lag der Weltrekord für einen Teppich bei rund drei Millionen Euro, nun wurde er mehr als verdoppelt.
Die Klägerin wirft Georg Rehm aber vor, den Wert nicht einmal im Ansatz erkannt zu haben. Christie’s stufte den Teppich bei 230000 bis 346000 Euro ein. Anwalt Hannes Hartung wählt sehr drastische Worte: „Herr Rehm hat ein Meisterwerk als Bettvorleger eingestuft.“
Georg Rehm widerspricht diesen Vorwürfen vehement. Er habe den Teppich vor der Auktion mehreren Experten aus dem Raum Augsburg gezeigt, keiner habe ihn identifiziert, sagt sein Rechtsanwalt Peter Raue. „Mehr als zu sehen, dass es ein gutes Stück ist, kann man von ihm nicht erwarten“. Im Mai wird der Prozess fortgesetzt.
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