Darauf müssen Sie in Naturschutzgebieten achten
Lust auf einen Ausflug in die Natur? Heute ist Europäischer Tag der Parks. Diese Regeln müssen Sie in den Naturschutzgebieten in der Region einhalten.
58 Naturschutzgebiete gibt es in Bayerisch-Schwaben, manche fassen nur ein paar Hektar, andere erstrecken sich über deutlich größere Flächen. Das älteste liegt in den Landkreisen Oberallgäu und Ostallgäu: Die Hochmoore im Kemptener Wald (Staatswaldabteilungen Teufelsküche, Sommerhof, Unterlangmoos und Oberlangmoos) sind seit September 1955 geschützt. Das jüngste Naturschutzgebiet befindet sich im Landkreis Aichach-Friedberg, es ist die Kissinger Heide mit ihren Wiesen und Kiefernwäldern. Eins eint alle: Die Naturschutzgebiete sind wunderbare Anlaufstellen für einen Tag in der Natur. Eine Liste aller Naturschutzgebiete in Schwaben finden Sie hier.
Diese Anlaufstellen feiert der von der EU geförderte Verband Europarc seit 1999 einmal im Jahr, um auf die Schutzgebiete und auf ihren Wert aufmerksam zu machen. Dieser Wert ist oft auch ein Freizeitwert. Doch was ist in den Parks eigentlich erlaubt und worauf müssen Wanderer, Radler und Spaziergänger achten?
Nicht alles lässt sich allgemein beantworten. Denn jedes Naturschutzgebiet hat individuelle Regeln, je nachdem was dort besonders geschützt werden soll. Deswegen gibt es etliche Ausnahmen und besondere Verbote. Grundsätzlich gilt: Wer will, darf hinein. Die schwäbischen Naturschutzgebiete sind öffentlich zugänglich.
Welche Verkehrsmittel sind in Naturschutzgebieten erlaubt?
Autofahren und Motorradfahren ist verboten. Wer mit dem Fahrrad durch die Natur fahren möchte, hat in aller Regel gute Karten. Ausnahmen gibt es vor allem in den Alpen. In den hochgelegenen Naturschutzgebieten sind nur manche Wege für das Fahrradfahren freigegeben. Dort sind vor allem Mountain-Biker unterwegs. Auch ein einzelner Sportler könne wertvolle Natur zerstören, warnt Klaus Möller, der im Fachgebiet Naturschutz bei der Regierung von Schwaben arbeitet. Deswegen appelliert er an Sportfans, diese Beschränkungen einzuhalten.
Worauf müssen Spaziergänger achten?
Die Naturschutzgebiete in Schwaben sind Klaus Möller zufolge öffentlich. Eines ist dabei aber wichtig: Wanderer und Spaziergänger müssen auf den Wegen bleiben. Schließlich sollen Pflanzen und Tiere geschützt werden. Rauchen und Feuermachen ist ebenfalls verboten, das Gleiche gilt fürs Hinterlassen und Ablagern von Müll. "Alles, was du mit hineinnimmst, musst du wieder mit herausnehmen", fasst Möller als Merkspruch zusammen. Das gelte auch für einen Apfelbutzen. Das Rauchverbot gilt übrigens nicht nur im Wald, auch auf Heiden und Wiesen herrscht gerade im trockenen Sommer die Gefahr von Bränden.
Dürfen Fußgänger Hunde mitbringen?
Ja. Allerdings gilt in manchen Naturschutzgebieten Anleinpflicht. Am häufigsten dann, wenn dort Vögel geschützt werden sollen, erklärt Rebecca Meinel vom Landesamt für Umwelt. Klaus Möller wirbt dafür, Hunde unabhängig von den einzelnen Regelungen in Naturschutzgebieten immer an die Leine zu nehmen. Ein stöbernder Hund könne brütende Tiere aufschrecken, erklärt er. Zum Müll, der nicht in Naturschutzgebieten gelassen werden darf, gehört in aller Regel auch Hundekot. Den müssen Hundehalter entsorgen.
Kann man in Naturschutzgebieten Übernachten?
Nein, Zelten und Lagern ist in Naturschutzgebieten verboten, teilt Rebecca Meinel mit. Manchmal liegen Campingplätze nahe an Naturschutzgebieten. Nicht immer halten sich Naturfreunde an das Verbot zu zelten, wie Klaus Möller von der Regierung von Schwaben bedauert. Am Schrecksee in den Allgäuer Hochalpen zelten immer wieder Besucher. Das aber ist Möller zufolge schädlich für die Tiere dort. Zum Beispiel, weil es nachts nicht ruhig wird. Deswegen bittet Möller Wanderer, die Regeln einzuhalten. Verboten ist das Übernachten gerade in den Hochalpen keineswegs: Wer will, kann in einer der Berghütten dort schlafen.
Was gibt es in den Naturschutzgebieten zu sehen?
Das sollen die Besucher selbst herausfinden. Klaus Möller wirbt für Muße und Ruhe und dafür, sich in den Naturschutzgebieten Zeit zu nehmen. Mancherorts sind seltene Vögel und andere Tiere zu sehen, anderswo sind vor allem die Pflanzen außergewöhnlich. Die Unterschiede zwischen den Gebieten sind groß, sie reichen von hochalpinen Regionen über Wälder bis hin zu Wiesen. Was die einzelnen Naturschutzgebiete auszeichnet, zeigen Schautafeln - zumindest in rund 20 der 58 Schutzgebiete. Nach und nach will die Regierung von Schwaben in allen Naturschutzgebieten solche Tafeln aufstellen.
Wie sieht es mit Nationalparks aus?
Davon gibt es bislang zwei in Bayern, bei Berchtesgaden und im Bayerischen Wald. Ein dritter Nationalpark soll bald entstehen. Neben Kandidaten aus Franken ist auch ein Gebiet aus der Region im Gespräch, die Donau-Auen.
Lesen Sie auch:
Nochmal schnell in die Berge? 11 Ausflugstipps für einen Tag
Die Diskussion ist geschlossen.