Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kokain-Prozess: Die alles entscheidende Frage: Woher stammt das Kokain von Armin N.?

Kokain-Prozess
28.01.2015

Die alles entscheidende Frage: Woher stammt das Kokain von Armin N.?

Woher hatte Armin N. das Kokain?
Foto: Ralf Lienert

Woher stammt der Stoff, den Armin N. im Dienstschrank hatte? Der frühere Chef der Drogenfahndung verweist auf die Staatsanwaltschaft als Quelle. Beweise dafür gibt es jedoch nicht.

War es kaltschnäuziges Kalkül oder schlicht Sorglosigkeit? Der Stoff, der den früheren Chef der Allgäuer Drogenfahndung auf die Anklagebank des Landgerichts Kempten geführt hat, war ausgerechnet in der Höhle des Löwen gebunkert. In einem Schrank in seinem Dienstzimmer bewahrte Armin N. das Kokain auf, das er offenbar über Jahre privat konsumierte.

Fahnder stellten das Rauschgift nach der Festnahme am 15. Februar 2014 sicher. Es geht um exakt 1854,04 Gramm Kokain mit einem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt von 23,5 Prozent und einem Straßenverkaufswert von etwa 150.000 Euro. Im Dienstschrank von Armin N. habe sich auch ein Koffer mit anderen Betäubungsmitteln befunden, erläuterte eine Ermittlungsrichterin. Dabei könnte es sich um einen „Drogenkoffer“ für Schulungszwecke handeln. Kurios: Selbst den Umzug der Kripo Kempten im Jahr 2007 machte der Dienstschrank mit.

Allgäuer Ex-Drogenfahnder wegen Drogenbesitz vor Gericht

Im Prozess muss sich der 53-Jährige auch wegen massiver Gewaltattacken und der Vergewaltigung seiner Ehefrau verantworten. Die zentrale Frage jedoch blieb am ersten Prozesstag ungeklärt: Woher genau stammt der Stoff? Aus einer früheren Beschlagnahme der Polizei? Aus kriminellem Milieu, wie kurz nach der Verhaftung von Armin N. spekuliert worden war? Eine Antwort auf diese Frage könnte die Richtung weisen, ob es weitere Unregelmäßigkeiten bei Polizei oder Staatsanwalt gegeben hat.

Die Ehefrau N.s hatte bei einer Vernehmung durch die Ermittlungsrichterin geschildert, ihr Mann habe das Kokain nach seinen Worten von der Asservatenstelle bekommen. Das sei wohl über zehn Jahre her. Armin N. soll „alle vier bis acht Wochen“ kleine Mengen Kokain nach Hause gebracht und dann mit ihr konsumiert haben. Dies habe einen „sexuellen Kick“ gegeben. Den Stoff habe er von einem größeren Brocken „heruntergeschabt“.

Der Kommissariatsleiter, der sich in allen Anklagepunkten geständig zeigte, macht nach wie vor nur grobe Angaben zur Herkunft der Drogen: „Sicher ist, dass mir das Kokain durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere dienstliche Quelle zu dienstlichen Zwecken, insbesondere zu Schulungszwecken, überlassen wurde“, sagte der 53-jährige Beamte. Weitere Aussagen lehnte er ab. Zu Zeitpunkt und Umständen der Überlassung habe er aufgrund des damals „erheblichen Drogen-, Alkohol- und Medikamentenkonsums“ keine konkrete Erinnerung.

Der Ex-Chef der Drogenfahndung in Kempten muss sich seit Montag vor Gericht verantworten. 1,8 Kilogramm Kokain wurden bei ihm gefunden. Sehen Sie hier den Prozess in Bildern.
16 Bilder
Chef-Drogenfahnder in Kempten vor Gericht: Der Prozess in Bildern
Foto: Ralf Lienert

Stammt das Kokain des Ex-Drogenfahnders aus der Asservatenkammer?

Die zum fraglichen Zeitpunkt in der Asservatenkammer der Kemptener Staatsanwaltschaft beschäftigte Beamtin konnte sich bei ihrer Vernehmung nicht daran erinnern, jemals Kokain an den Angeklagten abgegeben zu haben.

Bei Fragen zum Rauschgift und dessen Herkunft sei es „wahnsinnig schwer gewesen, den Angeklagten festzunageln“, erklärte die Ermittlungsrichterin im Zeugenstand. Tatsache ist: Der Stoff stammt laut Gutachten nicht aus zwei früheren, größeren Kokain-Funden. Weitere Sicherstellungen dieser Größenordnung habe es im vermuteten Zeitraum im Allgäu nicht gegeben. Daher müsse das Alter des Kokains als „ungewiss“ gelten, heißt es.

Nach Angaben von Chemiker Klaus Stein vom Landeskriminalamt kann trocken verpacktes Kokain jahrelang aufbewahrt werden. In Europa erhältliches Kokain wird gestreckt – beispielsweise mit Milchpulver. So liege derzeit der Wirkstoffgehalt von Kokainmasse im Straßenverkauf bei rund 40 Prozent. Der Stoff von Armin N. war mit einem Kokaingehalt von 23,5 Prozent unterdurchschnittlich gut.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.