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Shorts und Burkini
17.08.2009

Diskussion um Kleiderordnung in Bayerns Bädern

Bild: Marcus Merk

Knappe Badehose oder doch weite Bermudashorts? Sexy Bikini oder verhüllender Badeanzug? Was ist im Schwimmbad eigentlich erlaubt und was ausdrücklich verboten? Von Michael Böhm

Von Michael Böhm

Augsburg. Knappe Badehose oder doch weite Bermudashorts? Sexy Bikini oder verhüllender Badeanzug? Die Frage nach der besten, schönsten oder bequemsten Badebekleidung ist so alt wie die Badehose selbst. Doch was ist im Schwimmbad eigentlich erlaubt und was ausdrücklich verboten?

Seit in Frankreich einer muslimischen Frau verboten wurde, in ihrem alles verhüllenden "Burkini" - eine Wortschöpfung aus Burka und Bikini - ein öffentliches Schwimmbecken zu betreten, kochen die Diskussionen über eine korrekte Badebekleidung wieder hoch.

Jahrelang standen regelmäßig lange Badeshorts im Fokus der Streitgespräche. Mangelnde Hygiene wurde ihnen nachgesagt. Außerdem würden sie zu viel Wasser aufsaugen und auf Dauer die Becken leeren.

Alles Unsinn, meint Joachim Heuser vom Bundesverband Öffentliche Bäder. Badekleidung aus synthetischem Material stelle kein hygienisches Problem für die modernen Wasseraufbereitungsanlagen der Bäder dar, egal, wie lang diese sei. Das gelte sowohl für Badeshorts als auch für Burkinis.

Auch die angebliche Wasserverschwendung längerer Bekleidung sei bei Weitem nicht so schlimm. "Pro Badegast müssen ohnehin 30 Liter Frischwasser dem Becken zugeführt werden, um eine gute Qualität zu gewährleisten. Da spielt es keine Rolle mehr, ob durch eine Badehose vielleicht ein oder zwei Liter verloren gehen", erklärt Heuser.

Gesetzliche Regelungen für eine korrekte Badebekleidung gibt es daher nicht. Weder bundes-, noch bayernweit. Jeder Badbetreiber ist sein eigener Herr und kann in seiner Haus- und Badeordnung festlegen, wie seine Gäste ins Wasser gehen dürfen und wie eben nicht. Eine Umfrage unter einigen Schwimmbädern der Region ergab aber dennoch große Übereinstimmungen. So kommt es den meisten Bädern vor allem darauf an, dass die Gäste "ordentliche Badekleidung" tragen. Wie diese definiert wird, entscheidet im Ernstfall der Bademeister.

Während dem einen wichtig ist, ob die Badehose im Geschäft auch tatsächlich am Ständer der Bademoden hing, ist für den anderen ausschlaggebend, aus welchem Stoff die Hose ist. "Wir entscheiden im Einzelfall. Grundsätzlich kann man aber schon sagen, dass Badehosen in unserem Sinne beispielsweise nicht über die Knie gehen.

Auch Unterhosen unter den eigentlichen Badeshorts zählen nicht zur üblichen Badebekleidung", sagt Werner Steierberg, Bereichsleiter des Sport- und Bäderamtes Augsburg. Es sei schon vorgekommen, dass Gäste deshalb das Bad wieder verlassen mussten.

Die Frage, wie mit den Burkinis muslimischer Frauen umzugehen ist, hat sich bisher bei keinem der befragten Schwimmbäder gestellt. Prinzipiell sei jedoch nichts gegen sie einzuwenden, wenn sie aus synthetischen Materialien hergestellt worden seien, so der Tenor.

Die Stadt Augsburg ist hinsichtlich badender Musliminnen derzeit auf einem alternativen Lösungsweg. So sollen ab Herbst gesonderte Badezeiten für muslimische Frauen angeboten werden. "Wir sind dabei, solch eine Möglichkeit zu schaffen", erklärte Steierberg. So könnte ein Hallenbad, das keinen öffentlichen Badebetrieb anbietet, sondern nur stundenweise an Schulen oder Vereine vermietet wird, zu bestimmten Zeiten Musliminnen zur Verfügung gestellt werden. In dieser Zeit müssten dann die Bademeister ihren Arbeitsplatz verlassen und die Glasfassaden des Bades mit Vorhängen verhüllt werden.

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