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Zwölf Stämme
16.09.2013

Dreijähriges Kind darf zu den Eltern zurück

Foto: Daniel Karmann (dpa)

Ein Kind, das seinen Eltern von den Zwölf Stämmen Anfang September weggenommen worden war, darf zurück. Das entschied das Amtsgericht Ansbach am Montag.

Anfang September holte die Polizei 40 Kinder und Jugendliche nach Prügelvorwürfen aus der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" - nun durfte ein drei Jahre altes Kind zu seinen Eltern zurück.

Das Amtsgericht Ansbach sah in diesem Fall keine Gefährdung: Eltern waren zu Gast bei den Zwölf Stämmen

Das Amtsgericht Ansbach sah in diesem Fall keine Gefährdung, da die Familie aus Lateinamerika lediglich bei der Sekte zu Besuch war. Wegen der anderen Kinder sei in den nächsten zwei Wochen keine Entscheidung zu erwarten, teilte das Ansbacher Gericht am Montag mit. Die beiden Gerichte wollen nun nicht nur die leiblichen Eltern anhören, sondern auch die Pflegefamilien. Dies werde etwa zwei Wochen dauern, erklärte die Ansbacher Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger. "Danach wird der Richter voraussichtlich entscheiden, ob die einstweiligen Anordnungen aufrechterhalten oder aufgehoben werden."

Zwölf Stämme: Am Mittwoch beginnen weitere Verfahren in Nördlingen

An diesem Mittwoch beginnen weitere Verfahren beim Amtsgericht Nördlingen. Ehemalige Sektenmitglieder hatten berichtet, dass Buben und Mädchen bei der Sekte geschlagen werden. Auf gerichtliche Anordnung wurden die Kinder dann von der Polizei aus den zwei Gemeinschaften der "Zwölf Stämme" geholt.

Zwölf Stämme soll Kinder nach Tschechien gebracht haben

Nach Informationen des Magazins Spiegel  lebt ein Teil der Sekte seit Juli in dem Ort Dolchau in Sachsen-Anhalt. Und genau dort sollen seit vorvergangener Woche etwa zehn schulpflichtige Kinder verschwunden sein. Das berichten Nachbarn und ehemalige Sektenmitglieder. dpa/by/AZ

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