Eltern in Bayern müssen weiter auf das Betreuungsgeld warten
Bayerische Eltern müssen sich weiter gedulden. Bis sie das Betreuungsgeld vom Freistaat erhalten, werden noch Monate vergehen. Bei der CSU ist man verärgert über die "unsoziale Taktik" der SPD.
Der Start des bayerischen Betreuungsgeldes verzögert sich weiter. Bei der CSU im Landtag geht man inzwischen davon aus, dass der Gesetzentwurf, den das Kabinett bereits im Oktober vergangenen Jahres beschlossen hat, spätestens im Juni im Landtag verabschiedet wird. "Das Gesetz soll noch im Sommer in Kraft treten", sagte der Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer unserer Zeitung.
Familien sollen die Leistung dann zeitnah beantragen können, versicherte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU). "Die Umsetzung kann sofort beginnen - wir sind startbereit.“
Mehrheit der Experten ist gegen das Betreuungsgeld in Bayern
Ursprünglich sollte das bayerische Betreuungsgeld deutlich früher in diesem Jahr an den Start gehen. Grund für die Verzögerung ist, dass sich die SPD im Landtag weiter mit allen Mitteln gegen die Einführung der Leistung stemmt. Anfang des Jahres hatten die Sozialdemokraten erneut eine Expertenanhörung im Sozialausschuss zu dem Thema beantragt. Bei der Sitzung Mitte März sprach sich dann eine Mehrheit der befragten Verbände gegen die Leistung aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Bayern etwa sprach von einem "Rückwärtsschritt", der traditionelle Rollenbilder stärke. Und vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern hieß es, ärmere Eltern würden das Geld eher nutzen, um ihren Unterhalt zu sichern.
Bei der CSU zeigt man sich von den Einwänden allerdings unbeeindruckt. „Die Mehrheit der bayerischen Familien unterstützt diese Leistung", betonte Kreuzer. Die Verzögerungstaktik der SPD-Fraktion sei daher zutiefst unsozial. "Sie schadet den betroffenen Familien. Wir hingegen schaffen mit dem Betreuungsgeld und dem gleichzeitigen Krippenausbau echte Wahlfreiheit für die Eltern."
Bayerisches Betreuungsgeld wird auch rückwirkend ausgezahlt
Das Bundesverfassungsgerichts hatte im Juli 2015 das von der CSU initiierte Betreuungsgeld gekippt, da für Familienleistungen die Länder und nicht der Bund zuständig sind. Die bayerische Staatsregierung beschloss daraufhin die Einführung eines bayerischen Betreuungsgeldes. Familien sollen damit weiterhin ab dem 15. Lebensmonat des Kindes an 150 Euro im Monat erhalten, maximal für 22 Monate. Voraussetzung ist, dass das Kind keine Kindertagesstätte besucht oder eine andere, staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt.
Der Gesetzentwurf sieht einen nahtlosen Übergang von der Bundes- zur Landesleistung vor. Für Eltern, die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Betreuungsgeld des Bundes mehr erhalten haben, bedeutet das, dass sie das bayerische Betreuungsgeld rückwirkend bis maximal 1. Januar 2015 ausgezahlt bekommen. Familien, die in Bayern bereits Elterngeld bezogen haben oder beziehen, wird der Antrag etwa sechs Wochen vor Beginn des Betreeungsgeldanspruchs unaufgefordert vom "Zentrum Bayern Familie und Soziales" (ZBFS) zugesandt.
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