Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: Eltern in Bayern müssen weiter auf das Betreuungsgeld warten

Bayern
06.04.2016

Eltern in Bayern müssen weiter auf das Betreuungsgeld warten

Bayern will Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuuen, weiter ein Betreuungsgeld zahlen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Bayerische Eltern müssen sich weiter gedulden. Bis sie das Betreuungsgeld vom Freistaat erhalten, werden noch Monate vergehen. Bei der CSU ist man verärgert über die "unsoziale Taktik" der SPD.

Der Start des bayerischen Betreuungsgeldes verzögert sich weiter. Bei der CSU im Landtag geht man inzwischen davon aus, dass der Gesetzentwurf, den das Kabinett bereits im Oktober vergangenen Jahres beschlossen hat, spätestens im Juni im Landtag verabschiedet wird. "Das Gesetz soll noch im Sommer in Kraft treten", sagte der Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer unserer Zeitung.

Familien sollen die Leistung dann zeitnah beantragen können, versicherte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU). "Die Umsetzung kann sofort beginnen - wir sind startbereit.“ 

Mehrheit der Experten ist gegen das Betreuungsgeld in Bayern

Ursprünglich sollte das bayerische Betreuungsgeld deutlich früher in diesem Jahr an den Start gehen. Grund für die Verzögerung ist, dass sich die SPD im Landtag weiter mit allen Mitteln gegen die Einführung der Leistung stemmt. Anfang des Jahres hatten die Sozialdemokraten erneut eine Expertenanhörung im Sozialausschuss zu dem Thema beantragt. Bei der Sitzung Mitte März sprach sich dann eine Mehrheit der befragten Verbände gegen die Leistung aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Bayern etwa sprach von einem "Rückwärtsschritt", der traditionelle Rollenbilder stärke. Und vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern hieß es, ärmere Eltern würden das Geld eher nutzen, um ihren Unterhalt zu sichern.

Bei der CSU zeigt man sich von den Einwänden allerdings unbeeindruckt. „Die Mehrheit der bayerischen Familien unterstützt diese Leistung", betonte Kreuzer. Die Verzögerungstaktik der SPD-Fraktion sei daher zutiefst unsozial. "Sie schadet den betroffenen Familien. Wir hingegen schaffen mit dem Betreuungsgeld und dem gleichzeitigen Krippenausbau echte Wahlfreiheit für die Eltern."

Bayerisches Betreuungsgeld wird auch rückwirkend ausgezahlt

Das Bundesverfassungsgerichts hatte im Juli 2015 das von der CSU initiierte Betreuungsgeld gekippt, da für Familienleistungen die Länder und nicht der Bund zuständig sind. Die bayerische Staatsregierung beschloss daraufhin die Einführung eines bayerischen Betreuungsgeldes. Familien sollen damit weiterhin ab dem 15. Lebensmonat des Kindes an 150 Euro im Monat erhalten, maximal für 22 Monate. Voraussetzung ist, dass das Kind keine Kindertagesstätte besucht oder eine andere, staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt.

Der Gesetzentwurf sieht einen nahtlosen Übergang von der Bundes- zur Landesleistung vor. Für Eltern, die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Betreuungsgeld des Bundes mehr erhalten haben, bedeutet das, dass sie das bayerische Betreuungsgeld rückwirkend bis maximal 1. Januar 2015 ausgezahlt bekommen. Familien, die in Bayern bereits Elterngeld bezogen haben oder beziehen, wird der Antrag etwa sechs Wochen vor Beginn des Betreeungsgeldanspruchs unaufgefordert vom "Zentrum Bayern Familie und Soziales" (ZBFS) zugesandt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.