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Gesetzeslücke
11.08.2012

Für Facebook-Partys muss keiner zahlen

Für den Aufruf zu einer Facebook-Party in einem Konstanzer Freibad soll ein Lehrling insgesamt 227.052 Euro zahlen (Symbolbild).
Foto: dpa

Die Veranstalter von Facebook-Partys müssen nicht für Polizeieinsätze zahlen. Der Vorsitzende der bayerischen Polizeigewerkschaft, Hermann Benker, kritisiert das scharf.

Herr Benker, Sie sind Vorsitzender der bayerischen Polizeigewerkschaft. Immer öfter müssen Beamte zu chaotischen Facebook-Partys ausrücken. Sogar Ministerpräsident Horst Seehofer hat schon eine solche Party in München veranstaltet. Dabei war auch die Polizei im Einsatz. Hat Herr Seehofer dafür bezahlen müssen?

Hermann Benker: Nein. Denn die Polizei kann dem Organisator einer Facebook-Party nicht die Kosten des Einsatzes in Rechnung stellen. Jedenfalls nicht, solange es keine Ausschreitungen gibt. Erst wenn Beamte eingreifen müssen, weil es eine akute Gefahr gibt, können Kosten für denjenigen entstehen, der die Störung verursacht. Zum Beispiel, wenn jemand in Gewahrsam genommen wird. Der Organisator zahlt dafür aber nicht.

Gilt diese Regelung nur für Herrn Seehofer, weil er der Ministerpräsident ist, oder trifft das auf jeden Bürger zu, der eine öffentliche Facebook-Party macht?

Benker: Nein, das gilt für jeden Bürger. Wer eine Facebook-Party veranstaltet, muss nach geltendem Recht nicht für den Polizeieinsatz aufkommen.

Heißt das auch, dass der Steuerzahler dafür bezahlt, wenn die Polizei im Vorfeld einer angekündigten Facebook-Party Straßen sperrt und Personenkontrollen durchführt?

Benker: Ja, genau. Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten, fallen darunter. Wir haben hier eine Lücke im Gesetz, und die Politik muss dagegen etwas tun. Denn diese Kosten kann man nicht der Allgemeinheit aufbürden.

Kosten für große Einsätze betreffen aber nicht nur Facebook-Partys. Auch bei anderen Großveranstaltungen ist die Polizei im Einsatz. Etwa bei Fußballspielen. Wo liegt der Unterschied dazu?

Benker: Es gibt keinen Unterschied. Auch bei Fußballspielen zahlt die Allgemeinheit alle Maßnahmen, die dazu dienen, die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten. Wenn man bei Facebook-Partys eine Handhabe schaffen will, um die Veranstalter zur Kasse zu bitten, muss das im Fußball auch geschehen. Denn die rechtliche Grundlage ist dieselbe, und jede Großveranstaltung verursacht Polizeikosten.

Wie kann denn eine Regelung aussehen, damit die Kosten für Polizeieinsätze nicht mehr der Allgemeinheit aufgebürdet werden?

Benker: Damit werden sich die Innenminister befassen müssen. Aber aus Polizeisicht muss man überlegen, ob auch Facebook stärker in die Pflicht genommen werden kann. Ob man die Verantwortlichen dazu verpflichten kann, deutliche Hinweise auf ihren Seiten zu machen, welche Folgen und damit welche Gefahren eine solche Party hat. Denn ganz unabhängig von Polizeieinsätzen können einem Veranstalter andere Kosten entstehen – zum Beispiel wenn die Gemeinde Straßen reinigen muss oder Gegenstände kaputt gemacht werden. Aber im Hinblick auf den Fußball muss man auch überlegen, ob nicht die Verbände oder die Ligen für Polizeieinsätze aufkommen müssen.

Aus dem Innenministerium heißt es, die Handhabe gegen Facebook-Partys sei ausreichend. Gesetze sollen vorerst nicht geändert werden. Stattdessen setzt das Ministerium auf die Drohwirkung von Bußgeldern, die von den Gemeinden strikt verhängt werden sollen. Warum reicht das nicht?

Benker: Hier wird einmal mehr mit Rücksicht auf den Koalitionsfrieden ein heißen Eisen nicht angefasst. Erstens können nicht die Gemeinden verantwortlich dafür sein, den Schwarzen Peter spielen zu müssen. Und zweitens sollten bei Facebook-Partys alle gleich behandelt werden, und nicht, je nachdem, wie eine Gemeinde das interpretiert. Außerdem steht die Höhe dieser kommunalen Bußgelder in keinem Verhältnis zu den Kosten der Polizeieinsätze. Interview: Catrin Weykopf

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