Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Günzburg: Kampf ums Pflegekind: Sandra darf vorerst nicht zurückkommen

Günzburg
02.03.2014

Kampf ums Pflegekind: Sandra darf vorerst nicht zurückkommen

Anton und Petra Wackerl aus Todtenweis kämpfen weiter um ihr Pflegekind Sandra.
Foto: Ulrich Wagner

Das Günzburger Familiengericht hat den Antrag von Petra und Anton Wackerl auf Rückführung ihres früheren Pflegekinds Sandra abgelehnt. Trotzdem will das Paar weiterkämpfen.

Petra und Anton Wackerl aus Todtenweis bekommen ihr früheres Pflegekind Sandra (Name geändert) vorerst nicht zurück. Das Familiengericht in Günzburg hat ihren Antrag auf Rückführung des 14-jährigen Mädchens abgelehnt. Was den geforderten Umgang anbelangt, können die Wackerls noch hoffen.

Gericht: Wackerls bekommen ihr Pflegekind nicht zurück

Die Entscheidung hat das Günzburger Familiengericht ohne Anhörung der Beteiligten gefällt. Eine solche war zunächst vorgesehen und sogar terminiert gewesen. Dann stellte man aber fest, dass der Fall falsch eingetragen und somit ein anderer Richter zuständig ist, wie Amtsgerichtsdirektor Walter Henle erläutert. Der Anhörungstermin wurde deshalb kurzfristig abgesagt. Der dann zuständige Richter hielt einen solchen für unnötig. Er hat ohne Verhandlung entschieden, dass die Wackerls keinen Anspruch auf Sandras Rückkehr haben. Denn Sandra sei nicht gegen den Willen der Wackerls aus ihrer Familie genommen worden, so Henle. Den Antrag auf Rückführung hätten die Wackerls sofort stellen müssen.

Fall Wackerl: Pflegeeltern von Sandra geben die Hoffnung nicht auf

Wie berichtet, hatten die Wackerls zwar bereits im Sommer 2012 versucht, die Unterbringung Sandras in eine stationäre Einrichtung zu verhindern. Geklagt dagegen hatten sie aber erst später. Wackerl-Rechtsanwältin Therese Steber aus Friedberg kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Für die Beschwerde ist das Oberlandesgericht (OLG) München zuständig.

Die Wackerls hoffen nun, dass zumindest ihr Antrag auf regelmäßigen Umgang mit Sandra positiv beschieden wird. Derzeit dürfen sie mit dem Mädchen, das zwölf Jahre in ihrer Familie gelebt hat, nur 14-tägig eine Viertelstunde telefonieren. Besuche sind nicht erlaubt. Um über die Frage des Umgangs entscheiden zu können, hat der Familienrichter ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.