Kampf ums Pflegekind: Sandra darf vorerst nicht zurückkommen
Das Günzburger Familiengericht hat den Antrag von Petra und Anton Wackerl auf Rückführung ihres früheren Pflegekinds Sandra abgelehnt. Trotzdem will das Paar weiterkämpfen.
Petra und Anton Wackerl aus Todtenweis bekommen ihr früheres Pflegekind Sandra (Name geändert) vorerst nicht zurück. Das Familiengericht in Günzburg hat ihren Antrag auf Rückführung des 14-jährigen Mädchens abgelehnt. Was den geforderten Umgang anbelangt, können die Wackerls noch hoffen.
Gericht: Wackerls bekommen ihr Pflegekind nicht zurück
Die Entscheidung hat das Günzburger Familiengericht ohne Anhörung der Beteiligten gefällt. Eine solche war zunächst vorgesehen und sogar terminiert gewesen. Dann stellte man aber fest, dass der Fall falsch eingetragen und somit ein anderer Richter zuständig ist, wie Amtsgerichtsdirektor Walter Henle erläutert. Der Anhörungstermin wurde deshalb kurzfristig abgesagt. Der dann zuständige Richter hielt einen solchen für unnötig. Er hat ohne Verhandlung entschieden, dass die Wackerls keinen Anspruch auf Sandras Rückkehr haben. Denn Sandra sei nicht gegen den Willen der Wackerls aus ihrer Familie genommen worden, so Henle. Den Antrag auf Rückführung hätten die Wackerls sofort stellen müssen.
Fall Wackerl: Pflegeeltern von Sandra geben die Hoffnung nicht auf
Wie berichtet, hatten die Wackerls zwar bereits im Sommer 2012 versucht, die Unterbringung Sandras in eine stationäre Einrichtung zu verhindern. Geklagt dagegen hatten sie aber erst später. Wackerl-Rechtsanwältin Therese Steber aus Friedberg kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Für die Beschwerde ist das Oberlandesgericht (OLG) München zuständig.
Die Wackerls hoffen nun, dass zumindest ihr Antrag auf regelmäßigen Umgang mit Sandra positiv beschieden wird. Derzeit dürfen sie mit dem Mädchen, das zwölf Jahre in ihrer Familie gelebt hat, nur 14-tägig eine Viertelstunde telefonieren. Besuche sind nicht erlaubt. Um über die Frage des Umgangs entscheiden zu können, hat der Familienrichter ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.
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