Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Augsburg: Schmerzensgeld? Das Gericht ist im Fall Ursula Herrmann skeptisch

Augsburg
16.06.2016

Schmerzensgeld? Das Gericht ist im Fall Ursula Herrmann skeptisch

Der Bruder der 1981 getöteten Ursula Herrmann will Schmerzensgeld vom Täter. Doch ist die Klage überhaupt zulässig? Klarheit darüber, wie es weitergeht, gibt es erst am 14. Juli.
Foto: LKA Bayern dpa/lby (Archiv)

Der Bruder des 1981 getöteten Mädchens will Schmerzensgeld vom Täter. Doch ist die Klage überhaupt zulässig? Klarheit darüber, wie es weitergeht, gibt es erst am 14. Juli.

Es hätte nicht viel gefehlt und Michael Herrmanns Hoffnung auf einen neuen Prozess um den Tod seiner kleinen Schwester Ursula wäre schon nach einer halben Stunde vor Gericht geplatzt. Herrmann, 52, hat eine Zivilklage gegen den verurteilten Entführer eingereicht. Er will 20 000 Euro Schmerzensgeld, weil ihm durch die Tat psychische Belastungen und ein starker Tinnitus entstanden sind. Am Donnerstagvormittag hat die Verhandlung begonnen. Doch in einem Zivilprozess ist das alles gar nicht so einfach. Denn gleichzeitig sagt Michael Herrmann seit Jahren, dass er erhebliche Zweifel an dem Strafurteil gegen Werner Mazurek habe. Kann jemand also Schmerzensgeld von einem verlangen, den er gar nicht für den Täter hält? Und ist der Prozess und das Urteil gegen Mazurek tatsächlich der Grund für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen?

Das sind auch Fragen, die das Gericht stark beschäftigen. Die Richter fragen daher intensiv bei Michael Herrmann nach: „Warum haben Sie diese Klage gegen Herrn Mazurek eingereicht, wenn Sie ihn gar nicht für den Täter halten?“, hakt der Vorsitzende Harald Meyer ein. Herrmann antwortet, er habe tatsächlich Zweifel am Strafverfahren, akzeptiere aber die rechtskräftige Verurteilung Mazureks. Ihm gehe es auch nicht in erster Linie um das Schmerzensgeld oder um eine Überprüfung des Strafurteils, sondern er suche „innere Ruhe“. „Wie wollen Sie denn ihren Frieden finden durch einen Zivilprozess?“, insistiert Meyer. Wenn das Gericht ihm Schmerzensgeld zuspreche, weil Mazurek wirklich der Täter sei, dann werde  er dies akzeptieren. Falls nicht, dann werde er sich weiter damit beschäftigen.

Das sind nun gar nicht so unproblematische Aussagen Herrmanns. Denn im Zivilrecht gibt es das Prinzip des sogenannten Rechtschutzbedürfnisses. Jeder hat ein Anrecht auf Rechtschutz, er muss aber auch Gründe dafür darlegen, weshalb er eine Klage einreicht. Umgekehrt bedeutet das: Wenn jemand in Wirklichkeit nicht das Ziel einer Klage verfolgt, dann ist die Klage gar nicht zulässig. Michael Herrmanns Anwalt Joachim Feller meldet sich dann auch sofort zu Wort und versucht sich wortreich in einer Erläuterung der Sätze seines Mandanten: „Das Gericht darf auf keinen Fall den Eindruck haben, dass es für eine Überprüfung des Strafverfahrens sozusagen missbraucht wird“, betont er.

Fall Ursula Herrmann: Gericht zieht sich zur Beratung zurück

Dass Michael Herrmann gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, daran gibt es wenig Zweifel. Wenige Monate nach Urteil gegen Werner Mazurek im März 2010 hat der Tinnitus eingesetzt und ist bis heute nicht abgeklungen. Herrmann ist Musiker und Musiklehrer, der Tinnitus ist für ihn daher besonders folgenschwer. Eine wichtige Frage für das Gericht ist aber auch, ob tatsächlich der Strafprozess und das Urteil die Ursache für die Beschwerden sind. Der bekannte Gutachter Ralph-Michael Schulte hat Herrmann dies attestiert. Das Gericht hatte dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Hätte der Experte diesen Zusammenhang nicht eindeutig bestätigt, wäre die Klage ebenfalls rasch obsolet gewesen.

So aber zieht sich das Gericht zu einer Zwischenberatung zurück und verkündet dann einen neuen Termin: Am 14. Juli will die Kammer verkünden, wie es weitergeht. Das wird nur wenige Minuten dauern. „Ein Urteil wird es noch nicht geben“, sagt der Vorsitzende Richter Meyer. Das bedeutet, dass das Gericht sich weiter mit dem Fall beschäftigen wird, möglicherweise werden Zeugen benannt und bekannt gemacht, mit welchen Akten aus dem Strafverfahren sich das Gericht beschäftigen will. Anwalt Feller sieht das positiv: „Ich denke, das Gericht steigt in den Prozess ein, es gibt aber noch hohe Hürden.“ Der Anwalt hat schon rund 15 Zeugen benannt.

Lesen Sie dazu auch

Die Anwälte von Werner Mazurek sind zufrieden

Werner Mazureks Anwälte Walter Rubach und Katharina von Ciriacy-Wantrup sind ebenfalls zufrieden, weil sie davon ausgehen, dass das Gericht sich weiter mit dem Fall beschäftigt. Rubach hatte die Schmerzensgeldklage schon im Vorfeld als „Geschenk des Himmels“ bezeichnet. Er hat Mazurek schon im Strafprozess verteidigt und sieht nun die Chance gekommen „ein wackeliges Urteil nach einem Indizienprozess“ zu überprüfen. Mazurek hat immer bestritten, der Täter gewesen zu sein.

Ursula Herrmann war 1981 zehn Jahre alt. Sie wurde auf dem Heimweg in einem Wäldchen in Eching am Ammersee verschleppt und in eine eigens gebaute Holzkiste eingesperrt. Das Verlies wurde im Waldboden versenkt. Eine Lüftungsanlage funktionierte nicht, das Mädchen starb wohl schon Stunden nach seiner Entführung. Erst 19 Tage später und nach Lösegeldforderungen über zwei Millionen Mark wurde Ursula von der Polizei gefunden. Werner Mazurek wurde im Frühjahr 2008 festgenommen und im März 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt.

35 Jahre nach Entführung: Fall Ursula Herrmann heute wieder vor Gericht

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.06.2016

Die Justiz lässt lieber einen Unschuldigen im Knast schmoren, als ein Fehlurteil zu zugeben.