Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Gericht: Störender Mountainbiker

Gericht
07.09.2017

Störender Mountainbiker

Auf welchen Waldwegen dürfen Mountainbiker fahren?
Foto: Tobias Hase, dpa

Ein Waldbesitzer klagt im Kreis Aichach-Friedberg gegen einen Radfahrer. Der Fall könnte wegweisend sein

Die einen möchten kleinere, abgelegene Schleichpfade im Wald erkunden und sich dort möglichst frei bewegen. Die anderen warnen, dies zerstöre den Boden und Pflanzen und gefährde die Tiere. Der Streit zwischen Mountainbikern und Waldbesitzern, Förstern und Jägern wird zum Teil erbittert geführt – und das nicht nur in den Alpen oder im Schwarzwald.

Seit Monaten schon erhitzt das Thema auch im Landkreis Aichach-Friedberg die Gemüter. Am Dienstag, 19. September, beschäftigt sich nun das Zivilgericht in Aichach damit. Im Kern geht es um die Frage, welche Wege ein Waldbesitzer für Mountainbiker sperren darf. Das Urteil könnte von grundsätzlicher Bedeutung sein, sagt Daniela Lichti-Rödl, Pressesprecherin am Gericht.

Im aktuellen Streitfall steht ein 51-jähriger Mountainbiker im Mittelpunkt, der im vergangenen Dezember im Allenberger Forst beim Aichacher Stadtteil Oberwittelsbach auf eine Nagelfalle aufgefahren ist. Die Sache wurde bekannt, als er Anzeige erstattete. Die Falle lag im Privatwald der Forstverwaltung Kühbach, die sich zwar klar distanzierte von dem Vorfall. Zugleich aber forderte sie eine Unterlassungserklärung vom 51-Jährigen: Er sei auf einem gesperrten Pfad unterwegs gewesen, einem sogenannten Rückeweg. Dabei handelt es sich um einen unbefestigten Forstweg, der für den Abtransport von gefälltem Holz genutzt wird.

Da der 51-Jährige die Erklärung aber nicht unterschreiben wollte, landet der Fall nun vor Gericht. Der Mountainbiker sehe sich ebenfalls im Recht, sagt Gerichtssprecherin Lichti-Rödl.

Tatsächlich ist die Gesetzeslage in dieser Sache nicht eindeutig, weshalb es immer wieder zu Streitfällen kommt. Grundsätzlich ist nämlich das Radfahren in Bayern zu Erholungszwecken in der Natur auf allen, nicht offiziell gesperrten Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. Das ist verfassungsmäßig über das freie Betretungsrecht so geregelt – auf das sich auch der Mountainbiker aus dem Kreis Aichach-Friedberg beruft. Welche Wege nun aber geeignet sind, darüber gehen die Meinungen deutlich auseinander. Verhandelt wird also im Grunde, ob die Sperrung im Kühbacher Fall zulässig ist. Der Ausgang des Verfahrens könnte aber auch richtungsweisend für andere Fälle sein. (uj, cli)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.