Streit um Arbeitnehmerrecht auf Fortbildung
SPD und Gewerkschaften wollen im Landtag einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub durchsetzen. CSU und Arbeitgeber lehnen den Gesetzentwurf ab.
Auch Arbeitnehmer in Bayern sollen nach dem Willen der Gewerkschaften und der SPD einen Rechtsanspruch auf bezahlten Bildungsurlaub haben. CSU und Arbeitgeber lehnen das ab.
In 14 von 16 Bundesländern gebe es bereits entsprechende Gesetze, sagte die SPD-Sozialpolitikerin Doris Rauscher gestern im Landtag. In Bayern dagegen sei es immer noch allein den Arbeitgebern überlassen, ob ein Mitarbeiter für eine Fortbildung freigestellt wird. „Damit möchten wir Schluss machen“, sagte Rauscher.
SPD plant Bildungsfreistellungsgesetz für Bayern
In ihrem Gesetzentwurf schlägt die SPD-Fraktion vor, Arbeitnehmern innerhalb von zwei Kalenderjahren zehn Tage Freistellung für berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung zu gewähren – bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitnehmer. Kleine Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sollen davon ausgenommen werden. Mittelständische Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen auf Antrag einen staatlichen Zuschuss erhalten. Außerdem soll es Arbeitgebern gestattet sein, die Bildungsfreistellung abzulehnen, „wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange dagegensprechen“.
CSU sieht Weiterbildung als Sache der Tarifparteien
Rauscher und Linda Schneider, die stellvertretende Landeschefin der Gewerkschaft Verdi, wiesen darauf hin, dass auch die CSU sich in ihrem Wahlprogramm zur Bedeutung der Fort- und Weiterbildung bekenne. Hier nur auf Freiwilligkeit zu setzen reiche aber nicht aus. Die Erfahrung zeige, so Schneider, dass Unternehmen meist nur ohnehin schon qualifizierten Mitarbeitern eine Fortbildung gestatten.
Dass die SPD ihre Vorschläge im Landtag durchbringt, ist nicht zu erwarten. Die CSU wird den Gesetzentwurf ablehnen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Begründung: Weiterbildung sei Sache der Tarifparteien. Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft lehnt die Pläne für ein bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz „grundlegend“ ab. „Die betriebliche Weiterbildung von Beschäftigten ist vorrangig die Aufgabe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ein gesetzlicher Anspruch würde diesen Grundsatz verletzen“, erklärte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
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