Syrischer Flüchtling gibt im Streit mit Facebook auf
Warum der 19-Jährige, der im Netz fälschlicherweise als Terrorist verleumdet wird, auf weitere Klagen verzichtet
Sein Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht: Ein Flüchtling kämpfte vor Gericht gegen den Internet-Riesen Facebook, damit der Hetzbeiträge löschen muss. Der Syrer unterlag jedoch und zieht nun seine Konsequenzen daraus. Anas M., dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für falsche Anschuldigungen und Hasskommentare missbraucht wurde, will nicht weiter gegen Facebook klagen.
„Ich möchte mich auf meine Deutschprüfungen konzentrieren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschland“, ließ Anas M. am Montag über seinen Würzburger Anwalt Chan-jo Jun mitteilen. Der IT-Anwalt hatte den in Berlin lebenden Flüchtling vor dem Landgericht Würzburg vertreten.
Anas M. war vor Gericht gezogen, um den Internet-Riesen gerichtlich dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentlichen. Die Richter des Landgerichtes Würzburg kamen jedoch Anfang März zu dem Schluss, dass Facebook sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht hat und deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden kann. Der Syrer hätte nun Berufung zum Oberlandesgericht Bamberg einlegen können. Davon sieht er jedoch ab.
Dieser Rückzug hatte den Angaben zufolge auch finanzielle Gründe. Über die Prozesskostenhilfe können Menschen mit wenig Einkommen die Kosten des Gerichts und die ihres Anwalts ersetzt bekommen. Die Kosten der Gegenseite aber müssen sie selbst tragen. Jun zufolge dürften die Kosten von Facebook bei etwa 1700 bis 2000 Euro liegen. „Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe“, sagte der 19-Jährige laut Mitteilung. Dem Anwalt zufolge seien bislang etwa 350 Euro gespendet worden. Juns Kanzlei habe auf die Bezahlung verzichtet.
Am Montag erklärte Internet-Riese Facebook allerdings, dass der Flüchtling auch die Kosten des Konzerns nicht tragen müsse. „Facebook hat niemals im Sinn gehabt, Herrn M. Kosten aufzuerlegen und wird dies selbstverständlich auch nicht tun“, erklärte ein Sprecher des amerikanischen Unternehmens. Man werde dementsprechend die Anwaltskosten vor Gericht nicht geltend machen. (dpa)
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