Vater mischt sich in Landtagsdebatte ein: Saalverweis für „Zwölf Stämme“
Die Sekte "Zwölf Stämme" hat wieder einmal ihren Unmut über den Sorgerechts-Entzug laut gemacht. Doch diesmal wollten die Behörden nicht zuhören.
Ein Vater aus der umstrittenen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ ist gestern im Sozialausschuss des Landtags des Saales verwiesen worden. Er war mit anderen Mitgliedern der Sekte als Zuhörer in eigener Sache dort und hatte am Ende der Debatte plötzlich dazwischengerufen, dass die Politiker doch keine Ahnung hätten, wie es für Eltern sei, wenn ihnen die Kinder weggenommen werden.
Zwischenrufe von Zuhörern sind im Landtag untersagt. Die Ausschussvorsitzenden Joachim Unterländer (CSU) und Angelika Weikert (SPD) mussten den aufgeregten Mann mit Nachdruck darauf hinweisen, dass er kein Rederecht hat. Dann musste er den Sitzungssaal verlassen.
Sekte wehrt sich gegen Entzug des Sorgerechts
Dass die Diskussion im Sozialausschuss den Mitgliedern der „Zwölf Stämme“ nicht gefallen konnte, war klar. Im September 2013 hatte die Polizei 40 Kinder aus den Gemeinschaften in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) und im mittelfränkischen Wörnitz geholt, nachdem die Vorwürfe, dass die Kinder dort mit Ruten geschlagen werden, durch ein Fernsehteam dokumentiert worden waren.
Die Sekte gibt die körperlichen Züchtigungen zwar mittlerweile offen zu, wehrt sich aber gegen den Entzug des Sorgerechts. Im Landtag allerdings konfrontierten die Grünen gestern die Behörden mit der Frage, warum der Staat zum Wohl der Kinder nicht schon früher und konsequenter eingegriffen hat.
Grüne und SPD üben Kritik
„Die Sekte hat den Staat erpresst und der Staat hat sich erpressen lassen“, warf Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause dem Sozial- und dem Kultusministerium vor. Ihre SPD-Kollegin Weikert kritisierte die Zulassung von privatem Schulunterricht, wodurch die Kinder völlig von der Außenwelt abgeschnitten gewesen seien. Die Sprecher der Ministerien und Ausschusschef Unterländer wiesen die Kritik zurück. Die Behörden seien eingeschritten, als Beweise vorlagen.
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