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  3. Nach Kündigung mit Kabelnetzbetreibern: ARD und ZDF lassen die Muskeln spielen

Nach Kündigung mit Kabelnetzbetreibern
29.06.2012

ARD und ZDF lassen die Muskeln spielen

Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland liegt in heftigem Streit mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Zankapfel ist das Einspeiseentgelt.
Foto: dpa

ARD und ZDF wollen sparen und haben ihre Verträge mit den Anbietern gekündigt. Die lassen sich das nicht gefallen. Zankapfel sind die Einspeiseentgelte.

Augsburg Die gute Nachricht vorneweg: Einen schwarzen Bildschirm müssen Kabelkunden nächstes Jahr nicht befürchten. Abstriche beim Programm sind für über 17 Millionen Haushalte, die Kabelfernsehen empfangen, aber durchaus möglich. ARD und ZDF wollen nicht mehr 60 Millionen Euro jährlich für die Ausstrahlung ihrer Programme im Kabelnetz bezahlen und haben deshalb ihre Verträge mit den größten Kabelnetzbetreibern in Deutschland zum 31. Dezember 2012 gekündigt.

ARD und ZDF unterliegen der "Pflichtausstrahlung"

ARD und ZDF werden aber bestimmt weiterlaufen auf den Schirmen der deutschen Kabelhaushalte. Zu deren Ausstrahlung sind die Kabelnetzbetreiber verpflichtet durch die sogenannte „Must-Carry-Regel“ – die Pflichtausstrahlung. Darunter fällt auch der Bayerische Rundfunk. Digitalen Spartenkanälen wie ZDFneo könnten die Kabelanbieter jedoch einen Riegel vorschieben.

Einspeiseentgelt historisch überholt

Die Kündigung des Vertrages begründete MDR-Intendantin Karola Wille damit, dass das Einspeiseentgelt „historisch überholt“ sei. Mit dem Geld sollte der Aufbau der Kabelnetze unterstützt werden. „ARD und ZDF belegen bei uns Bandbreite, das muss bezahlt werden“, hält Marco Gassen, Sprecher von Kabel Deutschland, dagegen. „Die Bandbreite ist endlich. Wir haben viele Interessenten, die ins Kabelnetz reinwollen und dafür auch bezahlen würden.“ Kabel Deutschland erhält pro Jahr 27 Millionen Euro Einspeiseentgelt von den Öffentlich-Rechtlichen.

Privatsender halten sich bei Bezahlung für Kabelverbreitung bedeckt

Noch ist ein halbes Jahr Zeit. Doch wenn sich die Parteien nicht einigen, scheinen auch höhere Preise für Kabelkunden nicht ausgeschlossen. Die bezahlen als Wohneigentümer derzeit 18,90 Euro monatlich. Bei Mietern großer Wohnungsgesellschaften kann das Entgelt hingegen auch bei nur wenigen Euro liegen. Die GEZ-Gebühren gelten für alle Zuschauer, egal auf welchem Weg sie ihre Programme empfangen. Die liegen zurzeit bei 17,98 Euro monatlich.

Kabel Deutschland nimmt rechtliche Prüfung vor

Gassen möchte nicht spekulieren, was kommen könnte, wenn kein Vertrag unterschrieben wird: „Wir haben noch ein halbes Jahr Zeit zu verhandeln.“ Termine für Gespräche wurden bisher jedoch nicht vereinbart. Kabel Deutschland lässt derzeit juristisch prüfen, ob der Standpunkt von ARD und ZDF, keine Einspeiseentgelte mehr zu bezahlen, überhaupt rechtlich haltbar ist. Derartige Verträge, die Kabelnetzbetreiber mit allen Fernseh- und Radiosendern haben, wurden auch in der Vergangenheit gekündigt. Dann wurde jeweils neu verhandelt. Neu ist diesmal, dass ARD und ZDF gar nichts mehr bezahlen wollen. Doch Gassen bezweifelt, dass der „Must-Carry-Status“ ganz ohne Vertrag zu halten ist.

Die Tendenz geht zum Satelliten

Ende 2011 lag das Kabelfernsehen mit 17,3 Millionen Haushalten fast gleichauf mit der Verbreitung per Satellit, die 17,5 Millionen Haushalte wählten. Aber die Tendenz im digitalen Zeitalter geht zum Empfang über die Satellitenschüssel. 1,8 Millionen Haushalte entfielen auf DVB-Antennen, 1,3 Millionen auf Fernsehen im Internet.

Kabelfirmen machen Geld im Endkundengeschäft

Die Kabeleinspeisung sei nicht mit der Verbreitung via Satellit oder Antenne vergleichbar, argumentieren die öffentlich-rechtlichen Sender. Denn Kabelfirmen machten im Gegensatz zu Betreibern von Satelliten und Antennen-TV ihr Geld im Endkundengeschäft. An den Einspeiseentgelten für Satelliten- oder Antennenfernsehen wird also wohl vorerst nicht gerüttelt.

Wesentliche Angebote werden weiterhin über Kabel verbreitet

Die Muskelspiele, die ARD und ZDF auf der einen und die Kabelanbieter auf der anderen Seite aufführen, sind nach Ansicht von Medienexperten für beide Seiten schädlich. Wer jetzt allerdings befürchtet, er müsse damit künftig auf die „Tagesschau“ oder das „Aktuelle Sportstudio“ verzichten, kann beruhigt werden. Der Rundfunkstaatsvertrag sichert zu, dass die wesentlichen Angebote von ARD und ZDF über Kabel verbreitet werden müssen. Nur: Was ist wesentlich? Allerdings sind sich die Ministerpräsidenten uneins über die Zahl der öffentlich-rechtliche Digitalsender. Nach Angaben von MDR-Intendantin Wille schlägt Sachsen die Streichung aller bisherigen Digitalsender der ARD vor. Was nicht auf die Zustimmung aller Bundesländer stoßen dürfte.

Öffentlich-Rechtliche wollen junge Zuschauer binden

Nichts fürchten ARD und ZDF mehr, als dass noch mehr junge Leute vor dem Fernsehprogramm die Flucht ergreifen. Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel plant deshalb einen „jungen Kanal“. Bildung inklusive.

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