Müssen Hunde im Landkreis Dillingen an die Leine?
Nicht jeder begegnet gerne freilaufenden Hunden. Kommunen in der Region handhaben das unterschiedlich
Der Hund ist des Menschen bester Freund, heißt es. Dabei gibt es unter uns genug, die Hunden wenig abgewinnen können oder gar Angst vor ihnen haben. Viele Kommunen verpflichten Hundehalter daher, ihren Hund im öffentlichen Raum an der Leine zu führen. Im Landkreis Dillingen handhaben viele Kommunen den Leinenzwang unterschiedlich. Wir haben einige von ihnen exemplarisch befragt:
Höchstädt: „All diejenigen Hunde, die per Definition Kampfhunde sind, müssen im Stadtgebiet an die Leine“, erklärt Achim Oelkuch, Geschäftsstellenleiter der Verwaltung. Diese Hundehaltungsverordnung existiere seit 2014. Neben Kampfhunden müssen auch alle Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern und mehr im Stadtgebiet an die Leine. Außerdem müssen die Halter von sogenannten Kampfhunden der Kategorie 2 ein Negativzeugnis beantragen. Außerhalb des Stadtgebiets gebe es keinen Leinenzwang, sagt Oelkuch. Verstöße dagegen können nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz mit bis zu 1000 Euro Bußgeld geahndet werden. In Ausnahmefällen könne die Stadt eine Einzelanordnung erlassen, die ebenfalls zu Leinenzwang führe, erklärt Oelkuch. „Dazu ringen wir uns nur durch, wenn eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage durch einen Hund droht.“ Dafür müsse der betroffene Hund bereits einmal negativ aufgefallen sein. Etwas anders liegt der Fall beim Hundekot: Räumen Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Tieres nicht weg, seien grundsätzlich Strafen möglich. „Dafür müsste aber jemand den Namen desjenigen notieren und ihn anzeigen“, sagt Oelkuch. Um die Bürger auf das Problem hinzuweisen, habe die Stadt vor einigen Wochen Briefe an Hundehalter verschickt.
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