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Prozess
29.02.2016

Wer hatte den Schlüssel zum Waffenschrank?

Ermittlungen nach einem Ehestreit bringen 62-jährigen Mann vor Gericht

Eine Frau attackiert bei einem Streit ihren Ehemann. Derart, dass sie zwischenzeitlich sogar in Untersuchungshaft sitzt. Das Verfahren gegen sie wird schließlich fallen gelassen. Das Paar hat den Streit beigelegt, lebt weiter zusammen. Trotzdem saß nun der Ehemann vor dem Amtsgericht in Dillingen. Denn bei der Vernehmung der Ehefrau ließ diese auch fallen, dass ihr Mann Waffen zu Hause hat.

Und so meldete sich die Polizei eines Tages bei ihm an, um das zu kontrollieren. In der Garage fand der Beamte bei dem angekündigten Besuch einen Waffenschrank, in dem zwei Langwaffen und fünf erlaubnisfreie Schreckschusswaffen lagerten. Weil der Mann aber keinen Waffenschein für die Langwaffen hatte, musste er sich nun wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe vor Gericht verantworten. Ein Vorwurf, den der 62-jährige Angeklagte nicht nachvollziehen konnte. Er erklärte, dass die Waffen nach dem Tod des Vaters in den Besitz seiner Mutter übergegangen seien, die dafür auch eine Waffenbesitzkarte habe. Weil die befürchtet habe, dass jemand die Waffen aus ihrem Haus entwenden könnte, habe sie den Sohn darum gebeten, den Schrank bei sich aufzustellen. Den Schlüssel dafür habe aber nur die Mutter gehabt, beteuerte der Angeklagte.

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