Wie entscheidet das Landratsamt?
Ob die Simonsmühle in Blindheim stehen bleibt oder doch noch abgerissen werden darf, darüber urteilt die Behörde in Dillingen. Was der aktuelle Stand ist
Zeit soll dem Sprichwort nach Wunden heilen. Doch in diesem Fall trifft es nicht zu. Im Gegenteil. Umso mehr Zeit vergeht, desto schlimmer wird es – und jeder kann es sehen. Die Simonsmühle in Blindheim ist eine Ruine, die als einsturzgefährdet gilt. Die Diskussionen und der Streit zwischen Eigentümer, Behörden und Vereinsmitglieder, ob das denkmalgeschützte Gebäude abgerissen werden darf oder nicht, ist eine unendliche Geschichte, die schon viele Jahre zurückgeht. Doch jetzt ist klar: Bald hat die Geschichte der Simonsmühle eine Ende – zumindest die Diskussion darüber. Denn in wenigen Wochen will das Landratsamt Dillingen als zuständige Behörde entscheiden, ob die Simonsmühle erhalten werden muss oder nicht.
Die zuständige Juristin Christa Marx erklärte gestern: „Es gibt keine Frist, bis wann wir eine Entscheidung fällen müssen. Aber natürlich wollen wir das in den nächsten Wochen klären.“ Im Oktober 2016 hieß es in einer offiziellen Pressemitteilung des Landratsamtes, dass noch bis Ende des Jahres eine Entscheidung gefällt werde. „Aber es ist nicht so einfach. Egal wie wir uns entscheiden, es ist immer schwierig“, so Marx. Zudem habe man erst alle Stellungnahmen abwarten müssen, diese würde aktuell noch bearbeitet und geprüft werden. „Wir müssen die Sache sehr genau abwägen und das tun wir auch. Zeitlich gibt es keine Frist, das ist beim Denkmalschutzgesetz anders geregelt“, erklärt Marx.
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