Betrunken aus der Disko, dann rein ins Auto
Die Polizei kontrolliert um 5 Uhr morgens einen 18-jährigen Autofahrer in Nördlingen. Er war stark alkoholisiert. Nun wurde seine Fahrt vor dem Amtsgericht verhandelt
Eigentlich wollte er mit seinen Freunden nur einen Geburtstag in einer Nördlinger Disco feiern, erzählt der 18-jährige Angeklagte aus Giengen an der Brenz im Nördlinger Verwaltungsgericht. Es floss viel Alkohol. Der Plan sah ebenfalls vor, anschließend bei einem Bekannten in Nördlingen zu übernachten. Der verschwand aber mit einer Freundin nach Hause. Deshalb beschlossen er und ein Freund, im Auto zu übernachten. Das stand auf dem Parkplatz vor der Diskothek. Dort seien noch einige andere Jugendliche gewesen, es war laut. Um ungestört schlafen zu können, wollten sie das Auto umparken.
Ein unglaubwürdiger Erklärungsversuch, sagte Richter Andreas Krug bei der Verhandlung am Montag. Die Polizei hätte den Angeklagten auf dem Inneren Ring angehalten. Das sei einige hundert Meter von der Diskothek entfernt. Außerdem passe die Fahrtrichtung nicht zu dieser Geschichte. Dem Bericht der Polizei zufolge seien sie in Richtung Disko unterwegs gewesen. Ein auffälliges Fahrverhalten hätten die Beamten zunächst nicht erkannt. Bei der Kontrolle machte der Jugendliche aber einen alkoholisierten Eindruck. Die anschließende Blutentnahme ergab einen Wert von 2,17 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt.
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