Hunde nicht behandelt? Tierheim-Leiterin steht vor Gericht
Bei dem Verfahren sind Tierärzte und Helfer als Zeugen geladen. Vom Ausgang des Prozesses hängt ab, ob das Tierheim Lechleite weiter betrieben werden darf.
Hat die Leiterin des Tierheims Lechleite die beiden Hunde Cäsar und Bruno, die sich in ihrer Obhut befanden, nicht behandeln lassen? Am Amtsgericht Aichach soll das an diesem Mittwoch in einem Strafverfahren gegen Gerlinde Bitzl, die seit 1993 die Einrichtung im Friedberger Ortsteil Derching leitet, geklärt werden. Wie Walter Hell, Direktor des Gerichts, erläutert, kommt es zu diesem Prozess, weil Bitzl gegen einen Strafbefehl in Höhe von 2800 Euro Einspruch erhoben hatte. Hell leitet die Verhandlung.
Insgesamt acht Zeugen hat das Gericht geladen. Drei sind ehrenamtliche Helferinnen, die noch für das Tierheim arbeiten oder in der Vergangenheit gearbeitet haben. Außerdem sollen vier Tierärzte aussagen. Darunter die Veterinärin, die laut Bitzls Anwalt Bernhard Hannemann schriftlich ausgesagt hat, dass einer der Hund wegen seines Gewichts nicht operiert werden konnte. Das andere Tier sei operiert worden, doch die Probleme seien zurückgekehrt. Richter Hell zufolge waren bei einem Tier Zähne und Zahnfleisch entzündet. Das andere habe sich nach einer Operation am Gehörgang gekratzt und geblutet. In beiden Fällen hätten Tierärzte eine Behandlung für nötig gehalten.
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