28-Jähriger will mit schlecht gefälschtem Schein zahlen: Urteil steht
Der Streit zweier Freunde gipfelte in gegenseitigen Anzeigen und endete vor Gericht. Was vom Geldfälschervorwurf übrig bleibt und was das für den Verurteilten bedeutet.
Ein 28-jähriger Mann wollte im Herbst 2014 mit einem äußerst schlecht gefälschten Geldschein an einer Supermarktkasse in Günzburg bezahlen. Deshalb und wegen eines Vorfalls, der sich etwa ein Jahr in einem Leipheimer Imbiss ereignet haben soll, stand er gestern erneut vor dem Günzburger Amtsgericht. Am ersten Verhandlungstag vor einer Woche stifteten zwei Zeugen mehr Verwirrung als Klarheit. Deshalb hatte Richterin Franziska Braun einen Fortsetzungstermin angesetzt – an dem der 28-Jährige zumindest teilweise freigesprochen wurde.
Die Blüten soll der Mann zusammen mit einem 30-Jährigen, den er in der psychosomatischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses kennengelernt hatte, mit einem herkömmlichen Drucker hergestellt haben. Einer der beiden Zeugen aus der ersten Verhandlung war dieser ehemalige Freund, der den Angeklagten nach einem Streit bei der Polizei beschuldigt hatte. Der andere war der Imbissbesitzer, der sich nach Auffassung des Gerichts aus Aufregung in Widersprüche verstrickte.
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