Kein Fracking für Bayern beantragt
Verfahren zur Gasförderung wird aber nicht verboten
Bellenberg Nachdem Bürgermeisterin Simone Vogt-Keller aus den Medien erfuhr, dass Bellenberg auf dem Erkundungsplan für Fracking steht, musste sie handeln. Die Gemeinde richtete im März eine Anfrage an den bayerischen Landtag. In der jüngsten Gemeinderatssitzung verlas Vogt-Keller nun in gekürzter Fassung die Stellungnahme der Staatsregierung zu der umstrittenen Erdgasförderung.
Laut der Erklärung ist die Grundlage für Fracking das Bundesbergbaugesetz. Dessen Vollzug obliegt allerdings den Ländern. Baden-Württemberg hat die Erlaubnis für Fracking in den Feldern „Konstanz“ und „Biberach“ erteilt, die an Bayern grenzen und derzeit im Verlängerungsverfahren sind. Für das daneben liegende bayerische Gebiet und somit auch für den Landkreis Neu-Ulm wurden keine Anträge für das Förderungsverfahren gestellt. Die Entscheidung liegt der Stellungnahme zufolge allein beim Freistaat, grenzüberschreitende Konzessionen müssen deshalb nicht befürchtet werden.
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