Missbrauch: Stiefvater muss vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis
Ein Mann aus dem Kreis Neu-Ulm verging sich wieder und wieder an seiner Stieftochter. Nun muss er in Haft. Vor Gericht konnten allerdings nicht alle Übergriffe nachgewiesen werden.
Er vergriff sich unzählige Male an seiner gerade einmal elf Jahre alten Stieftochter: Ein Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm ist am Mittwoch vor dem Memminger Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der heute 61-Jährige in den Jahren 2001 und 2002 dutzendfach Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen hatte. Abgeurteilt wurde damit allerdings wohl nur ein kleiner Teil der tatsächlich verübten Straftaten.
Geständnis wirkt sich strafmildernd aus
Die Ankläger hatten ursprünglich hunderte Fälle zusammengetragen: Seit 1997 soll der Mann das Kind missbraucht haben, erstmals als es gerade sieben Jahre alt war. Es war wohl der Beginn eines langen Martyriums. So schilderte es das Opfer, das sich 2015 ein Herz fasste, bei der Polizei aussagte und den Stiefvater schwer belastete. Eine Psychologin stufte die Aussagen der jungen Frau als glaubwürdig ein. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab.
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