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10.02.2010

Schnittverletzung bei Streit mit Ex-Partner nur erfunden

Neu-Ulm Drei Prozesse brauchte es, bis das, was am 8. April 2006 in einer Wohnung im südlichen Landkreis Neu-Ulm geschah, aufgearbeitet war. Am Ende wurde eine dreifache Mutter wegen zweifacher uneidlicher Falschaussage zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Von einer Bewährungsauflage in Form einer Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation sah Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer als Einzelrichter ab.

Es hätte für die 28-Jährige auch schlimmer kommen können, denn der Strafrahmen für eine uneidliche Falschaussage liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Zwei Mal, im Oktober 2006 vor dem Amtsgericht Neu-Ulm und im Mai 2009 bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Memmingen, hatte die Angeklagte ihren ehemaligen Lebensgefährten, mit dem sie ein Kind hat, schwer belastet.

Nach Ende der Gemeinschaft schwere Auseinandersetzung

Nachdem die Partnerschaft beendet und der Mann bereits ausgezogen war, hatte es eine schwere Auseinandersetzung gegeben. Dabei habe er sie mit einem Messer an Händen, Unter- und Oberarmen verletzt. So hatte die Frau ausgesagt. Für das Amtsgericht reichte es damals, den heute 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Zweieinhalb Jahre später stellte dagegen das Landgericht Memmingen als Berufungsinstanz das Verfahren gegen eine Geldbuße wegen Geringfügigkeit ein. Geahndet wurden damit lediglich ein paar blaue Flecken, die die ehemalige Partnerin bei der Auseinandersetzung davongetragen hatte. Denn erst bei der Verhandlung in Memmingen wurden die Polizeibeamten, die nach dem Streit gerufen worden waren, gefragt, ob sie Blut an Händen und Armen der Frau gesehen hatten. Und so fingen die Mühlen der Justiz noch einmal an zu malen.

Gut zehn Monate nach dem Memminger Urteil stand jetzt die Frau vor Gericht. Sie war ohne Anwalt gekommen und erzählte ihre Geschichte ähnlich wie bereits in den beiden Prozessen zuvor. Doch die Story verfing nicht mehr. Zwar berichtete eine Ärztin, die zwei Tage nach dem Vorfall im Jahr 2006 die Wunden gesehen hatte, von den oberflächlichen Verletzungen. Wie es dazu gekommen war, erfuhr sie aber nicht.

Rechtsmediziner widerspricht Aussage der Frau

Ein Rechtsmediziner, der vom Amtsgericht geladen war und die Verhandlung verfolgte, sagte schließlich, dass die beschriebenen Verletzungen nie und nimmer bei einem Kampf entstanden sein konnten. Da blieben mit Sicherheit Wunden zurück, die länger sichtbar seien. Vielmehr spreche alles für eigene Verletzungen, um dem "Nachdruck zu verleihen, dass man verletzt worden ist". So sahen es auch der Staatsanwalt und das Gericht.

Die Angeklagte, nachdem der Staatsanwalt in seinem Plädoyer sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Bewährungsauflage von 750 Euro gefordert hatte, meinte in ihrem Schlusswort: "Ich möchte nichts mehr sagen." Einzelrichter Mayer befand schließlich auf sechs Monate Bewährungsstrafe ohne Geldauflage, da die 28-Jährige Privatinsolvenz eingereicht und somit kaum Geld hat. (boz)

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