Bei der Bluttat von Ellzee ist eine wichtige Frage nicht geklärt
Beim Prozess um die Bluttat von Ellzee geht es um die Frage: versuchter Mord oder gefährliche Körperverletzung? Die Ansichten der Beteiligten gehen auseinander.
Am Donnerstag fällt die Erste Strafkammer des Memminger Landgerichts im Prozess um die Messerstecherei von Ellzee das Urteil. Dass der Angeklagte schuldig gesprochen wird, ist sicher. Der 29-Jährige hat nie abgestritten, dass er auf seine ihm verhasste Schwiegermutter eingestochen hat. Die Frage ist: War es versuchter Mord oder „nur“ gefährliche Körperverletzung? Am Montag hielten Staatsanwalt, die Vertreterin des Opfers, das als Nebenklägerin auftritt, und der Verteidiger ihre Schlussvorträge. Und sie präsentierten dabei drei komplett unterschiedliche rechtliche Einordnungen der Tat.
Staatsanwalt plädiert auf Körperverletzung
Die Anklage wegen versuchten Mordes ist aus der Sicht von Staatsanwalt Thomas Hörmann nicht mehr haltbar. Zwar hat der Angeklagte seine Schwiegermutter mit insgesamt sechs Stichen lebensgefährlich verletzt. Allerdings ließ er danach von seinem Opfer ab und alarmierte die Polizei. Mit seinem Handeln habe er dafür gesorgt, dass Hilfe kam und das Opfer noch gerettet wurde.
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