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Krumbach
24.01.2018

Bescheide bleiben im Krumbacher und Thannhauser Rathaus

In Krumbach wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Straßen runderneuert wie beispielsweise die Robert-Steiger-Straße. Doch wie sieht es mit den Leistungen der Anlieger aus? Viele Bürgermeister kritisieren die derzeit unklare Rechtslage.
Foto: Monika Leopold-Miller

Auch weitere Bürgermeister reagieren auf die geplante Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und kritisieren die unsichere Rechtslage. Abgeordnete stellen rasche Lösung in Aussicht.

Straßenausbaubeitragssatzung: Hinter diesem nicht gerade leicht aussprechbaren Wort steckt ein Reizthema. In den letzten Jahren vor allem auch in Krumbach. Wenn Straßen saniert werden, dann müssen in der Regel auch die Anlieger kräftig mitzahlen – oft bis zu 80 Prozent. In Krumbach gab es deswegen immer wieder heftige Debatten, aber auch in vielen anderen Kommunen wächst der Unmut der Bürger. Das blieb nicht ohne Eindruck auf die Landespolitik. Die Freien Wähler haben ihr Volksbegehren für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestartet, die CSU-Fraktion hat vor Kurzem angekündigt, dass Bürger künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr bezahlen müssen. Doch was heißt „künftig“? Was bedeutet dies alles für gerade laufende Verfahren?

Erhalten die Städte und Gemeinden finanziellen Ersatz für die Einnahmeausfälle? Müssen gar geplante Sanierungen von Straßen gestrichen werden? Fragen über Fragen, die gerade die Kommunalpolitik, insbesondere die Bürgermeister, regelrecht aufwühlen. In der jüngsten Sitzung des Krumbacher Bauausschusses kündigte Bürgermeister Hubert Fischer an, dass die Stadt bis auf Weiteres keine Bescheide an betroffene Anlieger mehr verschicken werde, auch keine Bescheide für laufende Verfahren. Er sparte nicht mit Kritik an der Politik des Freistaats und bezweifelte, dass der Einnahmeverlust der Kommunen ausreichend kompensiert werde. „Die Erfahrung sagt mir, dass der Freistaat nicht allzu freigiebig ist.“ Er kritisierte die derzeit unsichere Rechtslage: „Wir wissen Null Komma Null“. Zu klären sei unter anderem, wie geleistete Vorauszahlungen zu bewerten seien, ebenso gebe es bei offenen Widersprüchen Klärungsbedarf, erklärt Fischer auf Nachfrage unserer Zeitung. In verschiedenen Fällen seien Vorausleistungen gezahlt worden, die Endabrechnung würde aber noch nicht vorliegen. In Krumbach seien von der Aussetzung der Bescheidverschickung unter anderem die Karl-Mantel-Straße und die Robert-Steiger-Straße betroffen. Die Thematik würde sogar noch bis zur Dorferneuerung in Niederraunau zurückreichen.

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