Was bringt TTIP den bayerischen Bauern?
Infoveranstaltung und Diskussion zum Handelsabkommen
Durch ein Freihandelsabkommen wollen Europa und die USA wirtschaftlich näher zusammenrücken. Doch was steckt hinter der „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“, kurz TTIP, und welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus für die einheimische Landwirtschaft. Zu diesem Thema hatte der Bayerische Bauernverband und der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung und Meister (VLF/VLM) Krumbach-Weißenhorn zu einer Informationsversammlung nach Oberwiesenbach eingeladen. Ministerialrat Anton Dippold, Leiter des Referats für Agrarpolitik, Agrarstatistik und Wirtschaftsbeobachtung im Bayerischen Landwirtschaftsministerium sagte, mit TTIP würde der weltweit größte Wirtschaftsraum mit 825 Millionen Menschen entstehen. Mit einem Handelsvolumen zwischen USA und EU von etwa zwei Milliarden Euro täglich. Für die bayerische Ernährungswirtschaft ist die USA mit einem Volumen von 117 Millionen Euro bereits heute der drittwichtigste Markt außerhalb der EU, vor allem für alkoholhaltige Produkte.
Das Abkommen biete weitere Chancen besonders für Premiumprodukte und bayerischen Spezialitäten. Der US-amerikanische Markt für Lebensmittel wachse konstant. Doch wo Chancen, da auch Risiken. Für sensible Agrarprodukte sind Schutzvereinbarungen zu treffen. Bei geografischen Angaben müsse mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend stattfinden, erläuterte Dippold den Standpunkt der Bayerischen Regierung. In Bayern sind derzeit 28 Produkte geschützt, z. B. Bayerisches Bier, Nürnberger Rostbratwürste, Allgäuer Bergkäse. Weitere Risiken seien Gentechnik, Biopatente oder Klone, Hormonfleisch und Wachstumsförderer. „Chancen nutzen – Standards schützen“, so fasste Direktorin Isabella Timm-Guri, Leiterin des Bereiches Markt im Bayerischen Bauernverband den Standpunkt ihres Verbandes zusammen. Der BBV beobachte die Verhandlungen aufmerksam und kritisch und stelle konkrete Forderungen, wie den Abbau bürokratischer und technischer Barrieren für den Export. Die hohen Umwelt- und Tierschutzauflagen, die durch höhere Kosten wettbewerbsnachteilig seien, müssten berücksichtigt werden. Grundlegende EU-Gesetze dürften nicht umgangen werden.
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