EV Landsberg: Ehemalige Vorstände müssen vor Gericht
Die drei zuletzt amtierenden Vorstände müssen sich wegen „Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt“ verantworten.
Die Geschichte des EV Landsberg schien mit der Insolvenz im Jahr 2011 beendet. Ein Trugschluss, denn am kommenden Dienstag wird ein weiteres Kapitel angehängt: Im Amtsgericht Augsburg findet eine Verhandlung wegen „Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt“ statt. Auf der Anklagebank werden die drei zuletzt amtierenden Vorstände sitzen. Dies bestätigte Roland Fink, Pressesprecher der Strafabteilung beim Amtsgericht Augsburg.
Die Angeklagten waren die zuletzt beim Registergericht gemeldeten Vorstände des EV Landsberg, als dieser im Jahr 2011 Insolvenz anmelden musste. Bereits damals hatte sich die Frage gestellt, ob die drei Vorstandsmitglieder wegen der Insolvenz mit persönlichen Konsequenzen rechnen müssten. Dr. Reinhard Steuer, der dem EV Landsberg lange Jahre beratend zur Seite stand, hatte damals gegenüber dem Landsberger Tagblatt erklärt, dass das Finanzamt und die Sozialversicherer theoretisch Forderungen stellen könnten. Aus dieser Theorie ist nun Wirklichkeit geworden.
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