Gefeiert, gestritten
Am Amtsgericht in Landsberg wird ein Zusammenstoß zweier Autos verhandelt. Die Verursacherin hatte zuvor in einem Lokal gefeiert.
Im November krachte es abends im Südosten von Landsberg: Eine 46-jährige Frau stieß mit ihrem VW-Bus beim Versuch, rückwärts einzuparken, gegen zwei Autos, die am Straßenrand in einer Sackgasse abgestellt waren. Der Sachschaden belief sich auf fast 7000 Euro. Bei der Fahrerin des Wohnmobils wurde eine Alkoholkonzentration von 1,92 Promille festgestellt. Richter Michael Eberle verdonnerte die geständige und reumütige Frau in der Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro – wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlicher Trunkenheit.
Die 46-Jährige hatte mit ihrem Lebensgefährten in einem Lokal in der Nähe gefeiert. Offenbar kräftig. Jedenfalls sollen beide ziemlich betrunken gewesen sein, als sie die Wirtschaft verließen. Sie gingen nicht zusammen, denn es hatte wohl Streit gegeben. Trotzdem kam es bald zu einem überraschenden Wiedersehen – in der Sackgasse: Der Mann soll betrunken am Boden gelegen haben. Er war angeblich nicht in der Lage, allein aufzustehen. Ein Anwohner, dem die Person nicht bekannt war, sah dies. Er informierte spontan die Frau, die immer noch mit dem VW-Bus rangierte. Trotz ihrer 1,92 Promille soll sie sofort aus dem Gefährt gestiegen und torkelnd – so ein Gutachten – zu dem am Boden Liegenden gegangen sein, um ihm zu helfen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.