Stadtrat klagt gegen die Stadt
Muss der Stadtrat Jost Handtrack Ordnungsgeld zahlen, weil er in zwei Fällen seine Verschwiegenheitspflicht verletzt hat?
Wie es der Zufall nur so will. Am Mittwoch, 15. Januar, wird vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts München I das Urteil im Derivatprozess zwischen der Stadt und der Beraterbank Hauck & Aufhäuser erwartet. Just am gleichen Tag kommt es vor dem Verwaltungsgericht in München zur Verhandlung zwischen der Stadt und Jost Handtrack. Der Stadtrat der Grünen klagt gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 220 Euro, das er bezahlen soll, weil ihm vorgeworfen wird, seine Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben.
Falsche Informationen publik gemacht?
Grund für das Ordnungsgeld sind zwei Vorfälle. In einer nicht öffentlichen Sitzung im Dezember 2012 war über ein Kontokorrentkonto der Stadt bei der Beraterbank informiert worden. Am 29. Dezember berichtete dies unsere Zeitung unter Berufung auf Jost Handtrack. Anfang Januar 2013 zitierte der Grünen-Stadtrat im Internet aus dem Prüfungsbericht der Stadtwerke. In beiden Fällen soll er nicht nur gegen das Gebot der Verschwiegenheit verstoßen, sondern auch falsche Informationen publik gemacht haben, wie Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart auf Nachfrage mitteilt.
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