Abgeschoben: Wenn acht Minuten über ein Schicksal entscheiden
Ein Flüchtling, der in Ettringen (Landkreis Unterallgäu) wohnt, wird nach Ungarn abgeschoben. Die Entscheidung fällt in Augsburg im Schnellverfahren.
Donnerstagvormittag, 11.15 Uhr, am Verwaltungsgericht Augsburg. Es geht um das Schicksal von Hussam K., der aus dem Kriegsgebiet in Syrien nach Deutschland geflohen ist. Für seine Flucht hat er die sogenannte Balkan-Route gewählt. Über die Türkei, Griechenland und die Balkanstaaten kam der 27-Jährige im Dezember vergangenen Jahres schließlich nach Deutschland und wurde in einer Unterkunft in Ettringen (Landkreis Unterallgäu) untergebracht.
Jetzt soll Hussam K. das Land wieder verlassen. Der Grund: Während seiner Flucht hatte er bereits in Ungarn einen Antrag auf Asyl gestellt, ist dann aber weiter nach Deutschland gereist. Deshalb hat das Augsburger Verwaltungsgericht im Februar entschieden, dass Ungarn, gemäß des „Dublin-Verfahrens“, über eine Aufnahme des Flüchtlings entscheiden müsse, gibt der zuständige Richter, Stefan Eiblmaier an. Dagegen hat Hussam K., wie so viele andere Asylbewerber, geklagt. Die Lebensbedingungen in Ungarn seien unmenschlich, lässt der Kläger über seinen Anwalt Erik Weidenbach weitergeben. Auf seiner ersten Durchreise sei Hussam K. in Ungarn festgenommen worden und habe tagelang keine Verpflegung bekommen.
Seine Verhandlung ist eine von vielen an diesem vormittag. Im 30-Minuten-Takt sind die Sitzungen angelegt, bei der Flüchtlinge aus ganz Schwaben um ihre Asylanträge kämpfen wollen. 30 Minuten – nicht viel Zeit, um über das Schicksal eines Flüchtlings zu entscheiden.
Die wenigsten erscheinen überhaupt vor Gericht
Auf die individuellen Schicksale der Flüchtlinge komme es bei der Entscheidungsfindung aber ohnehin nicht an, sagt Richter Stefan Eiblmaier. „Es geht nur darum, ob zuständige Länder die Mindeststandards für eine Aufnahme erfüllen. Es dürfen keine menschenunwürdigen Zustände dort herrschen, die Messlatte liegt also schon hoch“, erklärt er. Im Falle von Ungarn treffe dies zu, findet Eiblmaier. „Nach den Informationen die uns von Organisationen wie Pro Asyl und Amnesty International sowie dem Auswärtigen Amt vorliegen, erfüllt Ungarn die erforderlichen Bedingungen.“ Anwalt Erik Weidenbach hat von seinen Klienten etwas anderes gehört. Er betreut noch weitere Flüchtlinge, die über Ungarn nach Deutschland gekommen sind. Auch sie hatten sich über die schlechten Bedingungen beklagt. Dass Ungarns Regierung unglücklich über die Masse an Flüchtlingen ist, die in ihrem Land Hilfe suchen, ist kein Geheimnis. „Wir wollen, dass niemand mehr kommt. Die, die schon hier sind, sollen nach Hause gehen“, sagte Ungarns Ministerpräsident Victor Orban kürzlich.
Einige Verwaltungsgerichte hätten bereits auf die Beschwerden der Flüchtlinge reagiert, weiß Erik Weidenbach. „In Berlin und München wurden Klagen von Flüchtlingen bereits angenommen, die nach Ungarn gemusst hätten.“ Sie durften in Deutschland bleiben. Das ist beim Verwaltungsgericht Augsburg bekannt, die Entscheidung dazu liege aber immer im Ermessen des Richters, sagt Stefan Eiblmaier, da es keine obergerichtliche Entscheidung gebe. Generell sei die Chance auf eine erfolgreiche Klage gegen eine Abschiebung aber gering. Nur wenn Flüchtlinge nach Griechenland müssten oder aus medizinischen Gründen nicht transportfähig wären, hätten sie eine echte Chance vor Gericht.
Im Sitzungssaal ist es mittlerweile 11.23 Uhr. Acht Minuten nach Beginn der Sitzung beendet Richter Stefan Eiblmaier diese schon wieder. Die Klage Hussam Ks, der zum Gerichtstermin nicht anwesend sein will, wurde abgewiesen. Die wenigsten erscheinen überhaupt vor Gericht, erzählt Eiblmaier, sie wissen wie gering ihre Chancen sind. Und nur wenige gehen wirklich zurück ins Ausland, bestätigt der Augsburger Richter. Die genauen Gründe für die geringe Rückführungsquote kenne er allerdings auch nicht. Kirchenasyl und ein Mangel an Personal, das sich darum kümmere, seien Möglichkeiten. Andere würden untertauchen, um ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.
Die Diskussion ist geschlossen.