Wer schießt die tollsten Leserfotos und wird "NUZ-Leserfotograf 2017"?
Wir präsentieren auch dieses Jahr wieder die schönsten Leserfotos aus Stadt und Land. Hier erfahren Sie alles über die Teilnahmebedingungen 2017.
Viele Leser sind mit ihrer Kamera unterwegs und schießen dabei tolle Fotos, die es wert sind, gezeigt zu werden.
Wir freuen uns auch 2017 wieder auf Ihre zahlreichen Einsendungen.
Teilnahmeberechtigung: Mitmachen darf jeder, ob groß, ob klein.
Einreichen: Pro Kalenderwoche dürfen bis zu drei Fotos eingereicht werden, die auch in der jeweiligen Kalenderwoche angefertigt worden sein müssen. Jedes Format ist erlaubt. Die Fotos sollten eine Größe von zwei Megabyte nicht unterschreiten, jedoch nicht größer als fünf Megabyte sein.
Motive: Die eingereichten Fotografien müssen in Ulm oder Neu-Ulm mit Landkreis aufgenommen worden sein und sollten dies im Motiv möglichst auch widergeben. Digital bearbeitete Aufnahmen schließen wir nicht aus, finden bei der Jury jedoch keinen übermäßigen Anklang.
Einreichungsfrist: Berücksichtigt werden jede Woche alle bis Sonntag 22.00 Uhr eingereichten Fotos. Es werden nur digitalisierte und gemailte Fotos berücksichtigt. Senden sie ihre Fotos bitte an: leserfoto2017@nuz.de Betreff: NUZ-Leserfoto-Wettbewerb 2017.
Angaben: Stets sind Aufnahmedatum und Aufnahmeort sowie die Namen eventuell abgebildeter Personen zu nennen, sei denn, es sind mehr als fünf Personen auf dem Foto. Dazu sind Angaben zum Motiv, zur Aufnahmetechnik oder beispielsweise zur Veranstaltung erwünscht und hilfreich.
Zur eigenen Person: Sie müssen in jeder Mail, also auch wenn Sie schon öfter Fotos eingesandt haben, ein Portrait-Foto von sich mitschicken, das in der Zeitung veröffentlicht werden darf. Auch alle Angaben wie Name, Adresse und Telefonnummer müssen in jeder Mail stehen.
Rechte: Mit der Einsendung erklärt sich der Fotograf mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ferner sichert er zu, dass er über alle Rechte an den eingesandten Fotos verfügt. Sollte ein Dritter Ansprüche wegen des Abdruckes und der Veröffentlichung geltend machen, stellt der Einsender der Fotografien die Zeitung von allen gegen sie erhobenen Ansprüchen frei.
Veröffentlichung/Aufbewahrung: Eingereichte Fotografien dürfen von der Neu-Ulmer Zeitung unentgeltlich im Rahmen des NUZ-Leserfoto-Wettbewerbs in der Zeitung, im Internet sowie auf mobilen Geräten veröffentlicht werden. Auch wenn ein Foto nicht siegen sollte, behalten wir uns vor, das Foto unentgeltlich mit Namensnennung als „Leserfoto“ in unserer Zeitung abzudrucken. Die NUZ ist nicht verpflichtet die Bilder über den Abschluss der Aktion hinaus aufzubewahren. Eine Rücksendung der Bilder erfolgt nicht.
Jury: Die Jury wählt jeden Dienstag das "Leserfoto der Woche", welches dann im Laufe der Woche, jedoch meist am Donnerstag, veröffentlicht wird. Die Wahl erfolgt mit Stimmenmehrheit. Stimmberechtigt sind mit je einer Stimme NUZ-Redaktionsleiter Bernhard Junginger, NUZ-Fotograf Alexander Kaya sowie ein weiteres Redaktions-Mitglied.
Jahres-Sieger: Der häufigste Wochen-Sieger wird am Jahresende zum „NUZ-Leserfotograf 2017“ gekürt. Gekürt wird Platz eins bis drei.
Preise der Neu-Ulmer Zeitung: Unter anderem erhalten die Sieger die Möglichkeit, sich und ihre Fotografien in der Neu-Ulmer Zeitung auf einer Doppelseite zu präsentieren.
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