Gefangen im „Wahnsystem“
Der 63-Jährige, der seinen Schwager beinahe mit einem Beil erschlagen hätte, ist schuldunfähig. Er muss dauerhaft in die Psychiatrie
Der 63-Jährige, der seinen Schwager im März 2017 beinahe mit einem Beil umgebracht hätte, kommt in die Psychiatrie. Das ordnete das Landgericht Ingolstadt am Montag an. Im Übrigen sprach es den wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagten Ingolstädter frei. Es sei zwar erwiesen, dass er heimtückisch und in Tötungsabsicht gehandelt habe, aber: Der Angeklagte ist schuldunfähig. Der psychiatrische Gutachter hatte ihm eine „wahnhafte Störung“ attestiert. Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl folgte dieser Einschätzung. Genau wie Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Die hatten vergangene Woche alle seine Einweisung in die Psychiatrie beantragt. Er sei auch für die Allgemeinheit gefährlich.
Wie berichtet, ist Hintergrund der Tat ein Familienstreit: Nach einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung hätte der Angeklagte schließlich am Tag nach der Beilattacke seine Wohnung in seinem früheren Elternhaus, das er gemeinsam mit seiner Schwester und deren Mann bewohnte, räumen müssen.
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