Gericht: Fahrlässige Tötung - drei Monate Fahrverbot
Eine 34-jährige Frau aus Aichach stirbt bei einem Verkehrsunfall. Dennoch kommt der Schuldige mit einer milden Strafe davon.
In den frühen Morgenstunden des 20. Januars 2018 kommt ein Lastwagen auf der B300 bei Gachenbach auf die Gegenfahrbahn und stößt frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Der Audi wird die Böschung hinuntergeschleudert. Die 34-jährige Beifahrerin aus Aichach ist sofort tot, der 32-jährige Fahrer aus dem Landkreis Neumarkt wird schwer verletzt mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Er hat zahlreiche Brüche am ganzen Körper und wird sich im Laufe des Jahres mehreren Operationen unterziehen müssen. Bis heute ist seine Behandlung nicht abgeschlossen.
Amtsgericht Neuburg: Der Angeklagte legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein
Es ist glatt in dieser Januarnacht gegen 3.40 Uhr – allerdings ist der damals 24-jährige Berufskraftfahrer auch mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Im Sommer erhält der Unfallverursacher, der selbst nur leicht verletzt wurde, dann einen Strafbefehl: Der inzwischen 25-Jährige soll 170 Tagessätze zu je 40 Euro zahlen, außerdem bekommt er drei Monate Fahrverbot. Doch der Lastwagenfahrer erhebt Einspruch. Am Montagvormittag stand er nun wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor dem Neuburger Amtsgericht. Fast hätte er eine härtere Strafe bekommen.
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