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  3. Scheyern: Unter Rock fotografiert: Rechtsstreit um Ex-Bürgermeister geht weiter

Scheyern
31.10.2014

Unter Rock fotografiert: Rechtsstreit um Ex-Bürgermeister geht weiter

Besser, man schützt sich gegen allzu zudringliche Blicke: Die Rolltreppe am Stachus in München ist ein berüchtigter Ort für sogenannte „Upskirt-Fotos“.
Foto: dpa

Ist es eine Straftat, wenn man Frauen unter den Rock fotografiert? Oder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit? Der Fall des Ex-Bürgermeisters von Scheyern geht vor das Oberlandesgericht.

Der nächste Gerichtstermin in Sachen Ex-Bürgermeister von Scheyern wird aller Voraussicht nach erst im kommenden Jahr sein. Das bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München auf Anfrage. Der einiges Aufsehen erregende Rechtsstreit um das Fotografieren unter Frauenröcke wird sich also weiter hinziehen. Es geht weiter um die Frage: Handelt es sich um eine Beleidigung, also eine Straftat, oder nicht?

Die Staatsanwaltschaft München ist nach dem Urteil des Landgerichts München in Revision gegangen. Auch die Verteidigerin des früheren Rathausschefs hatte Rechtsmittel eingelegt. Das Landgericht München hatte im September das Urteil des Amtsgerichtes gegen den früheren Bürgermeister von Scheyern abgeändert. Das Amtsgericht hatte den Familienvater wegen Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsbeamten zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt.

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