Lärmschutz: Wann der Rasen gemäht werden darf
Viele werden das kennen: Der Nachbar mäht genau dann seinen Rasen, wenn man die Ruhe im Garten genießen will. Wann was erlaubt ist, hängt vor allem davon ab, wo man wohnt.
Da will man seinen freien Tag genießen, schaukelt gemütlich in der Hängematte, lässt sich die Sonne ins Gesicht scheinen. Plötzlich zerreißt ein "Wrrrrrummm" die Stille. Der Nachbar mäht den Rasen. "Muss denn das jetzt sein?", wird sich da der eine oder andere schon mal gedacht haben. Die Antwort darauf ist rein rechtlich gesehen erst einmal ganz einfach, wie Marcus Dums, im Landratsamt für Immissionsschutz zuständig, erklärt: "In Wohngebieten darf man montags bis samstags zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends den Rasenmäher anschmeißen. Sonn- und Feiertage sind tabu. Das gilt auch fürs Heckenschneiden (mit CE-geprüften Geräten)."
So steht es in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die sich wiederum auf die EU-Richtline 2000/14/EG bezieht. Diese Regelung gilt bundesweit in allen Kommunen – es sei denn, sie haben eine eigene Satzung, die das laute Arbeiten wie das Rasenmähen reglementiert.
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