Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Urteil: Er warf den Stein aus Hass

Urteil
12.04.2017

Er warf den Stein aus Hass

Einsatzkräfte sichern am 25. September die Unfallstelle. Familie Öztürk wurde damals schwer verletzt, nachdem sie mit ihrem Auto gegen einen zwölf Kilogramm schweren Betonpflasterstein gefahren war
2 Bilder
Einsatzkräfte sichern am 25. September die Unfallstelle. Familie Öztürk wurde damals schwer verletzt, nachdem sie mit ihrem Auto gegen einen zwölf Kilogramm schweren Betonpflasterstein gefahren war
Foto: Dennis Straub, Feuerwehr Heidenheim, dpa

Vor sieben Monaten schleuderte ein 37-Jähriger einen Betonbrocken auf die A7 bei Giengen an der Brenz. Seitdem ist für Familie Öztürk nichts mehr wie zuvor. Nun ist das Urteil gefallen

Mitten in der Nacht ist Familie Öztürk auf der Autobahn unterwegs. Mutter, Vater und zwei Kinder. Sie kommen von einer Hochzeit, bis ins heimische Laupheim südlich von Ulm ist es nicht mehr weit. Die Sicht ist gut, die Straße trocken. Der Vater am Steuer bleibt dennoch bei vorsichtigen 120 bis 130 Stundenkilometern. Plötzlich ein Stoß, ein Knall, der Wagen überschlägt sich. Alle vier erleiden schwere Verletzungen.

Eine Horrorvorstellung für jeden Autofahrer ist für sie wahr geworden: ein Betonbrocken mitten auf der Fahrbahn. Knapp sieben Monate später hat das Landgericht Ellwangen am Dienstag die Strafe für den „Steinewerfer von der A7“ verkündet, wie der 37-Jährige seitdem genannt wurde.

Das Urteil fiel ungewöhnlich aus. Weniger wegen des Strafmaßes von insgesamt neuneinhalb Jahren für versuchten Mord in vier Fällen, schwere Körperverletzung, schwere Gefährdung des Straßenverkehrs sowie – in einem parallelen Fall – wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Sondern weil der Steinewerfer nicht in ein Gefängnis, sondern in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde. Eine im deutschen Strafrecht-Alltag seltene Entscheidung, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg.

Er begründete die Maßnahme mit dem offenbar notwendigen „Schutz der Allgemeinheit“ vor dem Täter. Der Mann habe mit einem heimtückischen Tötungsvorsatz gehandelt, als er in der Nacht zum 25. September 2016 einen zwölf Kilo schweren Betonpflasterstein von einer Brücke bei Giengen an der Brenz auf die Autobahn warf. Allerdings habe man auch berücksichtigen müssen, dass ihm das psychiatrische Gutachten eine schwere seelische Störung und eine stark verminderte Steuerungsfähigkeit bescheinigt.

Besser verstehen kann das, wer den Angeklagten während des Prozesses beobachtet hat. „Ich sage nichts“, lautete seine genuschelte Antwort, als der Richter ihm vor der Urteilsverkündung das Wort erteilte. Auf der Anklagebank saß er zwischen einem Betreuer aus der Psychiatrie und einem bewaffneten Justizbeamten. Am ersten Prozesstag war er ausgerastet, hatte dem Familienvater gedroht, er würde ihm mit einer Schusswaffe auflauern. Er machte verächtliche Gesten.

Der Tübinger Psychiater Peter Winckler hat sich stundenlang mit dem Mann, der isoliert auf einem Gartengründstück außerhalb Heidenheims lebte, unterhalten. Der Steinwurf sei letztlich aus einem diffusen Hass auf die Menschheit erfolgt. Vor dem Steinwurf habe er einen „psychischen Zusammenbruch“ erlitten, sagte Winckler. Auslöser sei Wut darüber gewesen, dass er von mehreren Menschen als Nichtsnutz beleidigt worden sei. Bei der Tat habe der Mann aber weder „Stimmen gehört noch Geister gesehen“, erklärte Richter Ilg.

Familie Öztürk ist der Urteilsverkündung ferngeblieben. Vater Serdal, 33, hat schon vor dem Prozessauftakt angekündigt, dass er und seine Frau sich nicht mit der Verhandlung belasten wollen. Zu frisch noch sind die Erinnerungen, zu mühsam die Aufarbeitung, zu fordernd der Blick nach vorne. Serdal Öztürk sagte nach dem Urteil gegenüber unserer Zeitung nur: „Ich bin froh, dass er verurteilt worden ist.“ Was das Urteil genau bedeutet und wie zufrieden er damit sein kann, möchte er erst bemessen, wenn er mit seiner Anwältin gesprochen hat. Am Dienstag, so erzählt Öztürk, hat er es gemacht wie jeden Tag seit dem Unfall: Er ist zu seiner Frau Deniz, 26, ins Krankenhaus gefahren, er hat ihr etwas zu essen gebracht. „Und ich habe sie in den Arm genommen.“ (dpa, hogs)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.