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  3. Flugverspätungen: Für Urlauber sind bis zu 600 Euro Entschädigung drin

Flugverspätungen
30.04.2013

Für Urlauber sind bis zu 600 Euro Entschädigung drin

Hat der Flug in den Urlaub Verspätung, können Reisende laut Stiftung Warentest auf Entschädigung hoffen.
Foto: Oliver Berg, dpa

Hat der Flug in die Ferien Verspätung, müssen Reisende sich das nicht einfach so bieten lassen: Sie können Anspruch auf Entschädigung anmelden.

Der Mai ist ein guter Monat für Urlaubsbedürftige: Sechs Feiertag stehen in Bayern an, über Pfingsten haben alle Schüler zwei Wochen lang Ferien. Zeit für einen Kurztrip, denken sich viele Familien. Doch was passiert, wenn der Flug sich verspätet? Urlauber müssen das nicht einfach hinnehmen, erklärt die Stiftung Warentest in der Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest. "Pauschalreisende, deren Flug sich verspätet oder kurzfristig verlegt wurde, können bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung bekommen", betont die Verbraucherorganisation. Oft jedoch würden sich Fluggesellschaften und Reiseveranstalter zunächst querstellen. Kennt der Urlauber seine Rechte, bleibt er jedoch im günstigsten Fall nicht auf seinen Ausgaben und den gepackten Koffern sitzen.

Urlauber können sich beim Reiseveranstalter oder der Fluglinie beschweren

Zwei Möglichkeiten haben Reisende laut Finanztest, wenn sie wegen einer Flugverspätung stundenlang am Flughafen stranden oder erst kurz vor der Abreise einen Brief bekommen, dass der Flug auf den frühen Morgen oder in die Nacht hinein verlegt wurde: Eine Möglichkeit ist, beim Reiseveranstalter den Urlaub zu stornieren oder zumindest eine Preisminderung für den Stress und die Unannehmlichkeiten durchzusetzen. Bei deutlichen Flugverspätungen können sie nach Aussage von Stiftung Warentest auch eine Ausgleichszahlung nach der EU-Flugreise-Verordnung einfordern.

Beeinträchtigung der Nachtruhe? Anspruch auf Entschädigung

Doch nicht immer ist die Forderung nach finanzieller Entschädigung erfolgreich: Verschiebungen der Flugzeit gehören zum Alltag, urteilen viele Gerichte. Sind nur der Anreise- und der Abreisetag betroffen, müssen Kunden die Einschränkungen nach Aussage des Verbrauchermagazins hinnehmen. Eine Preisminderung ist demnach erst dann möglich, wenn durch die Verschiebung der Flugzeit die Nachtruhe verkürzt wird. Doch dann ist erst ab einer bestimmten Dauer eine Erstattung durch den Reiseveranstalter drin: Ab der vierten Stunde Verspätung stehen dem Kunden für jede weitere angefangene Stunde fünf Prozent des Tagesreisepreises zu.

Für Urlauber sind bis zu 600 Euro Entschädigung drin
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Mehr Aussicht auf Erfolg haben Fluggäste laut Stiftung Warentest, wenn sie sich direkt an die Fluglinie wenden. Je nach Flugstrecke sind Entschädigungen von bis zu 600 Euro möglich. Ein Recht darauf hat der Kunde bei Verspätungen ab drei Stunden. Wurde der Flug jedoch schon vor der Abreise verlegt und hat die Fluggesellschaft ihre Kunden bereits 14 Tage vor der Abreise informiert, ist eine Entschädigung nicht möglich, stellt Finanztest klar.

Übrigens: Erst kürzlich urteilte das Landgericht Frankfurt, dass Urlauber auch Ersatzhotels im Urlaub nicht zwangsläufig ohne Weiteres akzeptieren müssen - bei solchen Änderungen im Urlaubsplan kann der Reisevertrag gekündigt werden. AZ

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