Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. AfD-Spendenskandal: Dubiose Spenden: Staatsanwaltschaft will gegen Weidel ermitteln

AfD-Spendenskandal
14.11.2018

Dubiose Spenden: Staatsanwaltschaft will gegen Weidel ermitteln

Die Staatsanwaltschaft Konstanz will wegen dubioser Spenden gegen Alice Weidel ermitteln.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel soll illegale Parteispenden aus der Schweiz angenommen haben. Nun droht ihr eine Aufhebung der Immunität.

Die Affäre um eine anonyme Wahlkampfspende aus der Schweiz wird für AfD-Politikerin Alice Weidel immer unangenehmer. Jetzt interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft Konstanz für den Fall. Sie will gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion ermitteln. Es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz, teilte die Behörde mit.

Wird die Immunität von Alice Weidel aufgehoben? Frist endet am Freitag

Schreiben zur Aufhebung von Weidels Abgeordnetenimmunität - die Voraussetzung für Ermittlungen - seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden. Laut Staatsanwaltschaft war am Dienstag in der Angelegenheit eine Strafanzeige gegen Weidel und weitere Mitglieder des Kreisverbandes Bodenseekreis eingegangen.

Für die Aufhebung der Abgeordnetenimmunität läuft jetzt eine Frist von 48 Stunden. Diese endet am Freitag.

Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der rund 130.000 Euro, die im vergangenen Jahr in einzelnen Tranchen aus der Schweiz gekommen seien, veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen. Bei der Rücküberweisung habe sie aber "anscheinend eine Spende übersehen". Dass diese rund 8000 Euro bislang nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der Medienberichterstattung über die Angelegenheit aufgefallen. 

Geld aus der Schweiz an die AfD: Spender weiterhin unbekannt

Das Geld war nach Angaben aus der AfD im vergangenen Jahr von einer Schweizer Pharmafirma mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel" überwiesen worden. Weidel hatte im Wahlkampf unter anderem Geld für eine Kampagne in sozialen Medien ausgegeben. Dazu gehörte auch eine Anzeige, die bei Facebook geschaltet wurde. 

Lesen Sie dazu auch

"Ich habe im Wahlkampf die Facebook-Seite von Alice Weidel betreut, ehrenamtlich", sagte Mario Hau, der heute das Social-Media-Team der AfD-Fraktion im Bundestag leitet. Er betonte, die Anzeige sei für den Erfolg von Weidel auf Facebook nicht entscheidend gewesen: "Sehr hohe "Likes" auf ihrer Seite kamen jedoch meist durch ihr eigenes Auftreten zustande. Zum Beispiel verzeichneten wir einen sehr großen Zuwachs, nachdem sie sich mitten in der Sendung aus einer ZDF-Talkshow verabschiedet hatte."

Der Verwaltungsrat der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG, hatte auf Anfrage von WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen. Parteispenden von mehr als 1000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn der Spender ist Deutscher. 

Kreisverband stellt sich hinter Alice Weidel

Von ihrem Kreisverband erhielt Weidel Rückendeckung. Weidel treffe noch am wenigsten die Verantwortung, sagte Vorstandsmitglied Hans Hausberger. Es handele sich eher um ein Problem des Landesschatzmeisters Frank Kral. Dieser habe dem Kreisverband im Umgang mit der Spende nicht geholfen. 

Hausberger sagte, als die großen Geldbeträge eines unbekannten Gönners aus der Schweiz geflossen seien, habe die Kreisschatzmeisterin Alarm geschlagen und zu Landesschatzmeister Kral mehrfach Kontakt aufgenommen. "Er hat ausweichend geantwortet", berichtete Hausberger. Schließlich habe man Weidel selbst informiert, die dann beschlossen habe, das Geld zurückzuüberweisen.

Weidel ist Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beisitzerin im Bundesvorstand der Partei und stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbands. Der Bundesvorstand will dem Vernehmen nach am Freitag über die Angelegenheit beraten. 

Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags. Noch ohne Ergebnis sind die Ermittlungen zu Werbeaktivitäten zugunsten der AfD durch einen "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten". Aus der Bundestagsverwaltung hieß es dazu, man prüfe weiterhin, ob es sich um sogenannte "Parallelaktionen handelt oder ob der Gegenwert der Maßnahmen von der Partei als Zuwendung verbucht werden musste".  (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.11.2018

So langsam nimmt das Theater um die AfD kindische Züge an. Wenn man bei Spenden für andere Parteien ähnliche Maßstäbe wie für die AfD anlegen würde, wären einige Spenden-Empfänger dieser "klassischen Parteien" lebenslang hinter Gitter.

15.11.2018

Dann nennen Sie doch einmal eine konkrete Person oder Partei und was diese an illegalen Spenden bekommen haben.
Unsere für alle geltenden Maßstäbe stehen im Parteiengesetz und sie wurden auch schon H. Kohl zum Verhängnis.

Raimund Kamm