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20.05.2017

Kommt Assange aus dem Exil?

Julian Assange im Jahr 2016 auf dem Londoner Botschaftsbalkon.
Foto: afp

Schweden beendet Verfahren. Doch ihm droht weiter Haft

Nach jahrelangem Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London ist Wikileaks-Gründer Julian Assange seiner Freiheit einen großen Schritt nähergekommen. Die schwedische Staatsanwaltschaft stellte das von ihr seit 2010 betriebene Vergewaltigungsverfahren gegen den 45-Jährigen ein. Die britische Polizei kündigte allerdings an, Assange auch weiterhin festzunehmen, sollte er die Botschaft verlassen.

Er habe gegen Kautionsauflagen verstoßen, weil er es 2012 versäumt habe, sich im Zusammenhang mit dem Auslieferungsverfahren den britischen Behörden zu stellen, erklärte Scotland Yard. Auch in den USA arbeitet die Justiz an einer Anklage gegen Assange wegen des Verrats von Militärgeheimnissen über Wikileaks. Es ist aber unklar, ob ihn Großbritannien derzeit an die USA ausliefern würde.

Auch die Vorwürfe in Schweden gegen Assange sind nicht vom Tisch: Die leitende Staatsanwältin Marianne Ny entschied zwar, die Ermittlungen gegen Assange nicht weiterzuführen. Sie betonte aber, dies bedeute nicht, dass die Vorwürfe gegen Assange ausgeräumt seien. Die Justiz sehe jedoch keine Möglichkeiten, die Ermittlungen weiter voranzubringen. Assange wurde vorgeworfen, eine Schwedin zu ungeschützten sexuellen Handlungen gedrängt zu haben, was nach schwedischem Recht als Vergewaltigung verfolgt werden kann.

Assange hatte sich ursprünglich 2010 der Polizei in London gestellt und wurde auf Kaution entlassen. 2012 flüchtete er in die ecuadorianische Botschaft in London, weil er eine Auslieferung an die schwedische Justiz und eine Überstellung an die US-Justiz befürchtete. (afp,AZ)

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