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  3. Dinkelscherben: Frau muss Abschleppkosten für fremdes Fahrzeug zahlen

Dinkelscherben
26.02.2017

Frau muss Abschleppkosten für fremdes Fahrzeug zahlen

Eng wird es rund um den Bahnhof in Dinkelscherben, wenn die Pendler ihre Autos abstellen. Das führt auch zu Zwischenfällen – mit einem sehr ungewöhnlichen befasste sich das Verwaltungsgericht Augsburg.
Foto: Marcus Merk

Das Verwaltungsgericht Augsburg befasst sich mit einem ungewöhnlichen Pendlerstreit in Dinkelscherben.

Sie traute ihren Augen nicht, als die Rechnung über 274,75 Euro ins Haus flatterte. Eine Frau aus dem Landkreis sollte die Abschleppkosten für ein fremdes Fahrzeug zahlen, das im Juni 2016 in der Alpenstraße am Dinkelscherber Bahnhof abgestellt war – entgegen der Fahrtrichtung und entgegen allen Gepflogenheiten der frühmorgendlichen Pendlergemeinschaft. Die Frau hatte damals ihren eigenen Wagen direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite abgestellt und damit für eine künstliche Engstelle gesorgt. Diese rief die Polizei auf den Plan.

Statt der 3,05 Meter blieben für die Durchfahrt nur noch 2,50 Meter. Die Polizisten versuchten, die beiden Frauen telefonisch zu erreichen, was aber nicht gelang. Anschließend ließen sie den entgegen der Fahrtrichtung geparkten Wagen abschleppen. Ein Zeuge schilderte den Beamten später, wer zuletzt gekommen sei und damit die Engstelle verursacht habe. Für die Ordnungshüter war damit klar, an wen sie die Rechnung für die Abschleppkosten adressieren mussten. Doch damit wollte sich die Autofahrerin nicht abfinden – sie klagte.

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