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FC Bayern
13.06.2012

Breno: Zum brennenden Haus will er vor Gericht nichts sagen

Breno, der brasilianische Fußball-Profi, muss sich wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht verantworten.
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Breno, der brasilianische Fußball-Profi, muss sich wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht verantworten.
Foto: Peter Kneffel

Fußballstar Breno vom FC Bayern München muss sich seit heute wegen Brandstiftung vor Gericht verantworten. Zu den Vorwürfen selbst äußerte er sich zum Prozessauftakt nicht.

Die  Staatsanwaltschaft München wirft dem 22-Jährigen Breno vor, im September  vergangenen Jahres im betrunkenen Zustand seine Villa in Grünwald  angezündet zu haben. Das Haus wurde völlig zerstört, es entstand  ein Sachschaden von einer Million Euro.

Breno wirkte beim Prozessauftakt, der von einem großen Medieninteresse begleitet war, angespannt. Eine Viertelstunde lang musste er sich vor dem Beginn der Hauptverhandlung vor der 12. Strafkammer des Landgerichts München I einem wahren Blitzlichtgewitter aussetzen. Danach äußerte er sich zwar ausführlich zu seinen persönlichen Verhältnissen. Zu den Ereignissen rund um den Brand wollte er jedoch nichts sagen.

Breno kam für zwölf Millionen zum FC Bayern

Der Spieler war Anfang 2008 mit 18 Jahren für zwölf Millionen Euro aus  Brasilien zum FC Bayern gewechselt. Vereins-Verantwortliche  äußerten damals die Hoffnung, dass er auf Dauer ein Weltklasse-Verteidiger wird. Auch als Folge einer Reihe schwerer  Verletzungen konnte der Brasilianer aber nie die sportlichen  Erwartungen erfüllen.

Breno, dem angeblich ein Angebot von Lazio Rom für den Fall vorliegt, dass er nicht ins Gefängnis muss, erschien in Begleitung  des ehemaligen Bayern-Stürmers Giovane Elber im Gericht. Elber  hatte seinem Ex-Klub damals zum Kauf Brenos geraten. In einem  Interview mit stern.de warf Elber dem FC Bayern unmittelbar vor dem  Prozess vor, sich nicht genug um die Integration Brenos gekümmert  zu haben.

Mehrjährige Freiheitsstrafe droht

Im Fall einer Verurteilung  droht dem noch bis Ende Juni bei Bayern unter Vertrag stehenden Abwehrspieler wegen schwerer Brandstiftung eine Haftstrafe zwischen  einem Jahr und fünfzehn Jahren. dpa, afp

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