Was ist eigentlich eine „Spielstraße“?
In der Region herrscht Unruhe aufgrund verkehrsberuhigter Zonen und anderer Schilder, zum Beispiel in Lauingen. Aber auch in anderen Orten, dort sind vor allem Raser ein Problem.
Alles wäre so einfach, wenn sich alle daran halten würden: Der Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung fordert von „Teilnehmern am Straßenverkehr“ ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Zudem ein Verhalten, dass „kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ Willibald Bock weiß nur zu genau, dass solche Umsicht im alltäglichen Gewimmel aus Autos, Motor- und Fahrrädern sowie Fußgängern oft nicht so wie vorgesehen beherzigt wird. Schließlich kennt der erfahrene Polizeihauptkommissar der Inspektion in Dillingen die Strecken in der Region. Selbst die verkehrsberuhigten Bereiche an einigen Stellen des Landkreises, besonders markiert durch blaue Verkehrsschilder mit weißen Menschensymbolen, sind oft keine Orte der stillen Bedächtigkeit.
Dabei wurden diese speziellen Zonen, vor mehr als drei Jahrzehnten in Deutschland offiziell eingeführt, zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Aufenthaltsqualität für Fußgänger geschaffen. Was sich beim Verkehrszeichen mit der amtlichen Nummer 325 erst einmal prächtig an nimmt und fälschlicherweise als Spielstraße bezeichnet wird, entpuppt sich beim Durchlesen des „Kleingedruckten“ als folgenreiche Konsequenz für Autofahrer wie Fußgänger. Die sollen sich laut Straßenverkehrsordnung nämlich gegenseitig weder behindern noch gefährden, Parken ist nur in dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt, es gilt Rechts vor Links. Freilich sollen Buben und Mädchen dort herumtoben können, aber nur bis zum Alter von 14 Jahren und bei „wirklichen Kinderspielen wie zum Beispiel Dreiradfahren, Fangen oder Ähnliches“.
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Es wäre nicht schlecht gewesen, wenn Sie auch darauf hingewiesen hätten, dass bei der Ausfahrt aus diesem Bereich keinerlei Vorrechte bestehen, weder gegen Fußgänger, Radfahrer noch Autos. Hierbei gilt auch kein rechts vor links!