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Reform
08.04.2015

Erbschaftssteuer-Reform: Warum viele Firmeninhaber verärgert sind

Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, die Erbschaftsteuer bis Mitte 2016 neu zu regeln.
Foto: Jens Büttner (dpa)

Das Bundesverfassungsgericht fordert eine neue gesetzliche Regelung für Unternehmen. Finanzminister Schäuble hat sich Gedanken gemacht. Warum er damit viele Firmeninhaber verärgert.

Das passiert auch Wolfgang Schäuble nicht alle Tage: Für seine Pläne zur Reform der Erbschaftsteuer bekommt der Finanzminister von der CDU den größten Beifall von Sozialdemokraten und Grünen. Aus der Union und der Wirtschaft hagelt es dagegen Kritik. Die Gefahr, dass die Steuer über kurz oder lang noch einmal vor dem Verfassungsgericht landet, ist groß.

Im Dezember hat Karlsruhe die Besteuerung von Firmenerben für verfassungswidrig erklärt. Warum?

Gegenwärtig können sie ganz oder teilweise von der Steuer befreit werden, wenn sie den Betrieb weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes ist diese geltende Regelung zu großzügig, weil damit praktisch alle Eigentümer ihr Betriebsvermögen steuerfrei vererben könnten, auch die von sehr großen Unternehmen. Bis Mitte nächsten Jahres muss die Regierung nun ein entsprechend überarbeitetes Gesetz vorlegen, das zwar durchaus noch Privilegien für Firmenerben enthalten darf – allerdings in deutlich engerem Rahmen. Um von der Steuer verschont zu werden, müssen sie ihre Bedürftigkeit nachweisen: Können Sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer verkraften – oder nicht?

Was plant Finanzminister Schäuble konkret – und was ist daran so umstritten?

Nach dem Willen des Finanzministers sollen bei Firmenerbschaften von 20 Millionen Euro und mehr die finanziellen Verhältnisse der Erben geprüft werden. Bis zur Hälfte ihres Privatvermögens könnte danach für die Erbschaftsteuer herangezogen werden. Umgekehrt will Schäuble eine sogenannte Bagatellgrenze einführen: Wer einen Betrieb erbt, der weniger als eine Million Euro Gewinn macht, muss den Erhalt der Arbeitsplätze nicht mehr explizit nachweisen – bisher gilt das unabhängig von Umsatz und Ertrag nur für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern.

Die Wirtschaft dagegen fürchtet einen Ausverkauf der Familienbetriebe an Beteiligungsgesellschaften und andere anonyme Investoren und würde die sogenannte Bedürftigkeitsgrenze nicht schon bei 20 Millionen, sondern am liebsten erst bei 100 Millionen Euro ansetzen. Die CSU und der Wirtschaftsflügel der Union wiederum möchten das Privatvermögen von Firmenerben nicht antasten, weil sie das für eine versteckte Steuererhöhung halten. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt formuliert es so: „Das wäre eine verkappte Vermögensteuer, die wir nicht wollen.“

Um wie viel Geld und um wie viele Firmen geht es in diesem Streit?

Bisher nimmt der Fiskus jedes Jahr zwischen vier und fünf Milliarden Euro an Erbschaftsteuer ein, die komplett an die Bundesländer gehen. Nach Berechnungen der Wirtschaftsverbände liegen im Moment etwa 10 000 Unternehmen in der Bundesrepublik über der geplanten Freigrenze von 20 Millionen Euro, Hunderttausende von Arbeitsplätzen seien damit in Gefahr.

Schäubles Beamte dagegen behaupten, 98 Prozent der Firmenerben fielen unter jene Grenze. Dabei schließt das eine das andere nicht aus: Wenn ein Betriebsvermögen von 50 Millionen Euro an drei Kinder vererbt wird, liegt das Unternehmen selbst zwar über der Freigrenze, die einzelne Erbschaft jedoch darunter.

Dass das Konzept des Ministers Gesetz wird, ist angesichts des geballten Widerstandes eher unwahrscheinlich. Wie könnte ein möglicher Kompromiss aussehen?

„Wir wehren uns nicht dagegen, schlauer zu werden“, sagt Schäubles Staatssekretär Michael Meister und deutet damit Kompromissbereitschaft an. Allerdings benötigten Union und SPD auch eine verfassungsfeste Lösung, die „nicht ein viertes Mal in Karlsruhe scheitert“. Ein erneutes Veto der Verfassungsrichter, so Meister, könnte für die Unternehmen am Ende schlechter ausfallen als die jetzt diskutierte Variante. Dass Schäuble mit seiner Bedürftigkeitsgrenze von 20 Millionen Euro durchkommt, gilt in Koalitionskreisen als unwahrscheinlich.

Politisch brisanter ist aber die Frage, wie stark der Fiskus bei solchen Erbschaften auf das Privatvermögen eines Firmenerben zurückgreifen soll. Am 7. Mai trifft sich Schäuble mit den Finanzministern der Länder, um nach einem Kompromiss zu suchen. Was sie von der Kanzlerin erwarten, haben die Spitzenverbände der Wirtschaft ihr bereits bei einem Gespräch in München Mitte März gesagt: „Es muss weiterhin auch für große Familienunternehmen möglich sein, Betriebe von einer Generation auf die andere zu übertragen, ohne dass das Betriebsvermögen belastet wird.“ Und: „Die aktuellen Vorschläge des Bundesfinanzministeriums werden diesen Anforderungen nicht gerecht.“

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