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Prostitutionsgesetz
02.12.2013

Prostitution: Koalition will bestimmte Freier bestrafen

Wer sexuelle Dienstleistungen einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, muss bald mit einer Strafe rechnen. Dies vereinbarten Union und SPD.
Foto: Marijan Murat/Illustration (dpa)

Wer sexuelle Dienstleistungen einer Prostituierten in Anspruch nimmt, soll künftig bestraft werden. Die Koalition hat da aber nur bestimmte Freier im Auge.

Freiern in Deutschland droht künftig eine Strafe, wenn sie die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Dieser Plan gehört zur umfassenden Reform des Prostitutionsgesetzes, die eine große Koalition schon kommendes Jahr in Angriff nehmen will.

Koalition will Reform des Prostitutionsgesetzes

Dies sei "eine der ersten Aufgaben, die die Bundesregierung angehen muss", sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig am Montag in Berlin. Mit der Reform des zwölf Jahre alten Gesetzes ist auch eine stärkere Kontrolle von Bordellen verbunden sowie das Verbot von ausbeuterischen Praktiken wie "Flatrate-Sex".

Prostitution: Union und SPD planen strengere Reglementierung

In der Bundesrepublik gilt seit dem Jahr 2002 eines der liberalsten Prostitutionsgesetze weltweit. Union und SPD planen jetzt zwar eine strengere Reglementierung, doch eine so weitgehende Reform wie in Frankreich steht nicht auf der Tagesordnung. "Eine generelle Bestrafung von allen Freiern wird nicht erwogen", versicherte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl. Französische Gesetzespläne sehen eine Geldstrafe von mindestens 1500 Euro für sämtliche Freier vor, die zu einer Prostituierten gehen.

Nicht alle Freier bestrafen

CDU, CSU und SPD wollen in Deutschland nur die Freier bestrafen, "die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen". Auf diese Formulierung im schwarz-roten Koalitionsvertrag hatten sich die zuständigen Familienpolitiker Anfang November verständigt.

Fälle von "erkennbarer Zwangsprostitution" müssen vorliegen

In der Koalitionsarbeitsgruppe der Innen- und Rechtspolitiker soll das Vorhaben allerdings kontrovers diskutiert worden sein. Kritiker bemängeln, dass es einem Freier im konkreten Fall nur sehr schwer nachzuweisen sei, dass er es "wissentlich" mit einer Zwangsprostituierten zu tun hatte. Uhl sprach deshalb von Fällen "erkennbarer Zwangsprostitution", etwa wenn die Prostituierte mit Gewalt vorgeführt werde oder erkennbar unter Drogen stehe.

Schwesig betonte jedoch, unabhängig vom Problem der Nachweisbarkeit wäre ein solcher Straftatbestand ein "wichtiges Zeichen". Das Recht müsse auch Maßstäbe festlegen, was in der Gesellschaft geboten und was verboten sei. Welche Strafe den Freiern konkret droht, ist bislang allerdings völlig offen. Schwesig räumte ein, über die konkrete Ausgestaltung müsse noch mit Juristen und Praktikern beraten werden. dpa/ az

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