Nach 17 Jahren: Schläger zu Strafe verurteilt
Für eine Straftat, die knapp 17 Jahre zurückliegt, wurde ein 39-Jähriger verurteilt. Beinahe wäre die Tat verjährt gewesen.
Dass man für eine Straftat, die knapp 17 Jahre zurückliegt, verurteilt wird, hat Seltenheitswert. Eben dies geschah jedoch am Montag einem heute 39-jährigen Mann beim Augsburger Amtsgericht. Im Juni 1998 hatte der Kroate auf dem Parkplatz einer Gersthofer Diskothek zusammen mit zwei anderen Tätern zwei andere Diskobesucher verprügelt. Das Besondere an dieser Tat: Der Täter flüchtete damals vor der Justiz und wurde nun – wenige Jahre vor der möglichen Verjährung der Tat – von der Polizei in München festgenommen.
Bis dahin hatte sich der Mann jahrelang an verschiedenen Orten, hauptsächlich aber im brasilianischen Rio de Janeiro aufgehalten und war so einer Strafe entgangen. Im Dezember 2014 klickten aber die doch noch die Handschellen: Seitdem befand sich der Mann in Untersuchungshaft. Verjährt wäre die Tat erst nach 20 Jahren gewesen, erklärte Gerichtssprecher Michael Nissl: „Der Zeitraum der Verjährung bemisst sich nach der Schwere der Tat und der daraus zu erwartenden Strafe.“ Im Falle des damals 23 Jahre alten Beschuldigten lautete die Anklage auf gefährliche Körperverletzung – schließlich schlug und trat er damals auf die beiden anderen Männer ein. Das mögliche Strafmaß für eine gefährliche Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, deswegen liegt auch der Zeitraum für eine mögliche Verjährung hoch.
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