Drogenarzt trifft keine Schuld am Tod seiner Patienten
Ein Arzt verschreibt Süchtigen nahezu unkontrolliert Schmerzmittel und Ersatzstoffe. Als zwei Männer an einer Überdosis sterben, wird er zu Haft verurteilt. Doch jetzt ist er wieder frei.
Unter Süchtigen war die Augsburger Praxis von Konrad D.* eine bekannte Adresse. Der Arzt nahm es mit den Regeln nicht so genau. Er gab großzügig Rezepte aus – für den Drogenersatzstoff Methadon und starke Schmerzmittel. Doch dann starben kurz hintereinander zwei drogenabhängige Patienten an einer Überdosis eines Schmerzmittels. Die Kripo ermittelte. Der Arzt wurde im Januar 2012 eingesperrt und später vom Landgericht Augsburg zu acht Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Doch kann man den Arzt wirklich verantwortlich machen für den Tod der beiden Männer? Gut zweieinhalb Jahre nach seiner Inhaftierung ist Konrad D., 62, jetzt wieder frei. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen ihn aufgehoben. Der Fall wurde in den vergangenen Wochen vor dem Landgericht in München neu aufgerollt. Dort kamen die Richter zu einem anderen Ergebnis: Der Arzt, urteilten sie, trage keine Schuld daran, dass sich die Männer mit dem Schmerzmittel töteten.
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