Friedhofs-Affäre: Wer wusste von den Mauscheleien?
Städtische Arbeiter haben auf dem Nordfriedhof in die eigene Tasche gewirtschaftet. Nun geht es vor Gericht um die Frage, ob ihr Chef darin verwickelt war.
Der Fall ist ihm ein echtes Anliegen. Rolf von Hohenhau, Präsident der Bundes der Steuerzahler in Bayern, sitzt deswegen stundenlang im Gerichtssaal. Er verfolgt als Zuschauer, wie die Augsburger Friedhofsaffäre vor Gericht aufgearbeitet wird. Der Steuerzahler-Chef macht keinen Hehl daraus, dass er von den Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter des Nordfriedhofs nicht viel hält. Drei Friedhofsarbeiter sind bereits im Juni in erster Instanz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie waren laut dem Urteil in Schwarzgeschäfte auf dem Friedhof verwickelt. Nun soll ein Prozess klären, ob auch ihr Chef, Friedhofsverwalter Gerd Koller, in die Straftaten verwickelt war.
Gerd Koller, 66, hat die Vorwürfe bisher bestritten. Im Prozess macht er nun von einem Recht Gebrauch, das jedem Angeklagten zusteht: Er sagt nichts. In der Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, er habe sich an Schwarzgeschäften seiner Mitarbeiter teilweise beteiligt und sie in anderen Fällen gedeckt. Die drei Friedhofsarbeiter, die vom Amtsgericht bereits verurteilt worden sind, haben zugegeben, dass sie sich auf dem Friedhof nebenbei etwas dazuverdient haben. Es ging darum, alte Gräber, die aufgegeben werden, abzuräumen. Das dürfen die Friedhofsarbeiter nur dann selbst machen, wenn sich kein Angehöriger mehr findet, der für das Grab zuständig ist. Ansonsten sollen Steinmetze diese Arbeit übernehmen. Die Friedhofsarbeiter boten Grabbesitzern aber an, das auch „hobbymäßig“ zu erledigen. Und sie strichen dafür ein ordentliches Trinkgeld ein, in vielen Fällen laut den Ermittlungen rund 150 Euro.
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