Tochter stirbt bei Unfall auf A8 - Eltern verklagen die Polizei
Eine Frau verunglückt nachts mit ihrem Wagen auf der A8. Doch die Retter finden die Unfallstelle nicht. Die Frau stirbt. Wurden Fehler gemacht?
Das Leben einer jungen Frau endet viel zu früh. Es ist der 26. Juli 2015, etwa eine Stunde nach Mitternacht. Janka D. (Name geändert), 24, fährt mit ihrem Auto, einem Audi Q3, auf der A8 in Richtung München. Der Wagen kommt von Straße ab, prallt mit Wucht gegen eine Böschung. Es spricht einiges dafür, dass die Frau noch eine Weile am Leben ist, ehe sie an ihrem Blut erstickt. Ein Gutachter geht davon aus, dass man ihr womöglich das Leben hätte retten können, wenn schnell Hilfe da gewesen wäre. Doch erst am anderen Morgen entdeckt ein Jogger das verunglückte Auto mit der toten Frau.
Die Eltern der Frau hadern zwei Jahre nach dem Unfall noch immer mit diesem Schicksal. Sie glauben, dass nicht gründlich genug nach ihrer Tochter gesucht wurde. Dass man die Suche zu schnell aufgab und Janka D. deshalb keine Chance hatte. Die Fehler sehen die Eltern bei der Polizei. Deshalb klagen sie vor dem Augsburger Landgericht gegen den Freistaat. Sie fordern rund 26.000 Euro. Kosten für die Bestattung sowie Schmerzensgeld, weil ihr Kind nach dem Unfall leiden musste. Doch um Geld allein geht es ihnen nicht. Sie suchen auch Antworten. Der Vater erscheint als Kläger im Gerichtssaal. Er ringt um Fassung. Die Mutter lässt sich entschuldigen, es belastet sie zu sehr.
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