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FC Augsburg
31.03.2015

Überteuerte Tickets verkauft: Gericht verurteilt Mann zu satter Geldstrafe

Wegen Schwarzhandel von Eintrittskarten stand in Augsburg ein 33-Jähriger vor gericht.
Foto: Ulrich Wagner

Ein 33-Jähriger verkaufte überteuerte Tickets für FCA-Spiele vor dem Stadion. Jetzt stand er vor Gericht. Dort wurde klar: Die Rechtslage ist für Laien durchaus kompliziert.

Schwarzhändler, die Tickets für ein Fußballspiel vor dem Stadion zu überhöhten Preisen verkaufen, machen sich strafbar. Sie können dafür unter Umständen sogar in den Knast wandern. Was viele nicht wissen: Eine Eintrittskarte ist rechtlich einem Wertpapier gleichgestellt. Und der Verkauf von Wertpapieren im Reisegewerbe ist verboten. Amtsrichterin Birgit Geißenberger verurteilte einen 33-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro), weil er vor Spielen des FC Augsburg gegen Bayern München zweimal überteuerte Tickets verscherbelt hatte.

Die Rechtslage ist für Laien durchaus kompliziert. Die Gewerbeordnung untersagt Händlern im Reisegewerbe den Verkauf bestimmter Waren, so beispielsweise von Edelmetallen wie Gold und Silber, giftigen Pflanzenschutzmitteln, medizinischen Geräten und eben von Wertpapieren. Eine Eintrittskarte ist einem Wertpapier gleichgestellt, weil es ein Recht verbrief – das Recht auf Eintritt. Wer das Verbot missachtet, begeht zunächst eine Ordnungswidrigkeit, bei einem mehrmaligen, „beharrlichen“, Verstoß sattelt die Justiz drauf: Es wird ein Vergehen, das mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann.

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