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Memmingen
03.06.2015

Allgäu Airport: Hoffnung der Gegner sinkt

Logo und Schriftzug des Allgäu Airport Memmingen.
Foto: Andreas Gebert, dpa /Archiv

Anwohner des Airports klagen über den Fluglärm. Doch die Argumente prallen an Richtern offenbar ab. Die Vertreter des Freistaats und des Flughafens wiesen die Einwände zurück.

Die Fluglärmgegner in Memmingen können offenbar nicht darauf hoffen, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München mit ihren Argumenten durchzudringen. Obwohl Anwohner, die gemeinsam mit dem Bund Naturschutz und den Gemeinden Memmingerberg und Westerheim gegen den Ausbau des Flughafens klagen, sich am dritten Verhandlungstag mit Nachdruck zu Wort meldeten.

Rita Fink aus Ungerhausen schilderte in drastischen Worten die Wirkung nächtlichen Fluglärms auf die Anwohner. Die Belastung sei auch bei geschlossenen Fenstern und heruntergelassenen Rollläden hoch. „Ich bin keine Expertin. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es nicht nur unsere Familie aus dem Bett rauslupft.“ Nachtflüge dürften deshalb am Flughafen Memmingen auf keinen Fall geduldet werden.

Ein Kläger aus Memmingen, der in der Einflugschneise wohnt, sorgt sich um das Wohl seiner vier und sechs Jahre alten Kinder. Er berichtete, wie sie aus dem Schlaf gerissen würden und Fluglärm bei ihnen Panikattacken verursache. Er verstehe nicht, wie bei der Bewertung der Gesundheitsgefahren Lärm in Kindergärten mit Lärm durch Flugzeuge rechtlich gleichgesetzt werden könne. Der Staat müsse sich mehr um das Kindeswohl kümmern.

"Zusätzliche Lärmbeslastung beeinträchtigt Entwicklung der Gemeinde"

Einwände zum Thema Lärm trugen auch Dieter Buchberger, Vorsitzender der Initiative „Bürger gegen Fluglärm“, und die Westerheimer Bürgermeisterin Christa Bail vor. Buchberger kritisierte, dass Lärmmessungen in 30 bis 60 Einzelfällen pro Monat über Höchstwerten aus dem Planfeststellungsbeschluss liegen. Bail wies auf bestehende Belastungen ihrer Gemeinde durch Autobahn, Bahnlinie und Hochwasser hin und kritisierte, dass eine zusätzliche Lärmbelastung durch Nachtflüge zwischen 22 und 23 Uhr die weitere Entwicklung der Gemeinde unzumutbar beeinträchtige.

Die Vertreter des Freistaats Bayern und des Flughafens wiesen die Einwände zurück. Einzelmessungen gegen die gutachterliche Prognose einer mittleren Lärmbelastung ins Feld zu führen, sei „Äpfel mit Birnen vergleichen“. Zweifel am Planfeststellungsbeschluss und den zugrunde liegenden Gutachten seien nicht berechtigt. Es entspreche alles den bundesrechtlichen Vorgaben.

Das sieht offenbar auch der Vorsitzende Richter Erwin Allesch so. Zwischendurch kommentierte er die Debatte mit den Worten: „Diese Diskussion hier geht an der Wirklichkeit und auch an den rechtlichen Parametern völlig vorbei.“

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